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 Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?

Vertragsgrundlage für die Rechtsschutzversicherung sind die ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen). Das Jahr, in dem die AVB aufgelegt wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung abzulesen. So existieren beispielsweise die ARB 94 oder ARB 2000. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die dafür erforderlichen Kosten.

Durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind

- die Vergütung Ihres Rechtsanwalts, auch im Ausland. Den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens können Sie selbst wählen. Sie können jedoch auch Ihren Versicherer nach einem spezialisierten Anwalt fragen. Der Versicherer rechnet in der Regel direkt mit dem Anwalt ab und leistet falls gefordert auch notwendige Vorschüsse. Grundsätzlich erfolgt die Erstattung der Anwaltskosten nach der Bundes-Rechtsanwalts-gebührenordnung (BRA-GebO). Möchten Sie den Anwalt in derselben Instanz und derselben Sache wechseln, übernimmt der Versicherer die Mehrkosten nur bei objektiver Notwendigkeit, beispielsweise bei längerem Ausfall des Anwalts wegen Krankheit. Denn die ARB legen fest, dass die Kostenübernahme von nur "einem" Rechtsanwalt gedeckt ist.

- die Gerichtskosten, Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten eines Gerichtsvollziehers. Die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz richten sich in Zivilsachen in der Regel nach der Höhe des Streitwertes, in Strafverfahren nach der Höhe der Strafe, des Weiteren nach der Zahl der Instanzen, die bemüht worden sind. Soll Berufung eingelegt werden, müssen Sie dies zunächst mit Ihrem Versicherer abklären.

- Die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die von den Gerichten bestellt werden, sind immer gedeckt. Ansonsten sind Sachverständigenkosten im Verkehrsrechtschutz bei Straf-, Ordnungswidrigkeiten und Vertragsrecht auch dann gedeckt, wenn Sie oder Ihr Anwalt ein Gutachten für erforderlich halten.

- die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vorgeschrieben ist. Ist Ihr Erscheinen vor einem ausländischen Gericht vorgeschrieben, erhalten Sie die Reisekosten inklusive Tagegeld und Übernachtungskosten durch den Versicherer ersetzt. Ebenfalls gedeckt sind notwendige Übersetzungskosten.

- die Kosten Ihres Prozessgegners, so weit Sie zur Erstattung verpflichtet sind. Haben Sie aufgrund des Gerichtsentscheids die Kosten der gegnerischen Partei zu tragen, so werden diese übernommen. In Zivilverfahren, jedoch nicht in Strafverfahren, sind die Kosten für einen Vergleich in der Regel ausgeschlossen.
 

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