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Was ist versichert?
Vertragsgrundlage für die Rechtsschutzversicherung
sind die ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen). Das Jahr,
in dem die AVB aufgelegt wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung
abzulesen. So existieren beispielsweise die ARB 94 oder ARB 2000. Im
Rahmen der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, dass Sie
Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die dafür
erforderlichen Kosten.
Durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind
- die Vergütung Ihres Rechtsanwalts, auch im
Ausland. Den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens können Sie selbst wählen. Sie
können jedoch auch Ihren Versicherer nach einem spezialisierten Anwalt
fragen. Der Versicherer rechnet in der Regel direkt mit dem Anwalt ab und
leistet falls gefordert auch notwendige Vorschüsse. Grundsätzlich erfolgt
die Erstattung der Anwaltskosten nach der
Bundes-Rechtsanwalts-gebührenordnung (BRA-GebO). Möchten Sie den Anwalt in
derselben Instanz und derselben Sache wechseln, übernimmt der Versicherer
die Mehrkosten nur bei objektiver Notwendigkeit, beispielsweise bei
längerem Ausfall des Anwalts wegen Krankheit. Denn die ARB legen fest,
dass die Kostenübernahme von nur "einem" Rechtsanwalt gedeckt ist.
- die Gerichtskosten, Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie
die Kosten eines Gerichtsvollziehers. Die Gerichtskosten nach dem
Gerichtskostengesetz richten sich in Zivilsachen in der Regel nach der
Höhe des Streitwertes, in Strafverfahren nach der Höhe der Strafe, des
Weiteren nach der Zahl der Instanzen, die bemüht worden sind. Soll
Berufung eingelegt werden, müssen Sie dies zunächst mit Ihrem Versicherer
abklären.
- Die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die von den
Gerichten bestellt werden, sind immer gedeckt. Ansonsten sind
Sachverständigenkosten im Verkehrsrechtschutz bei Straf-,
Ordnungswidrigkeiten und Vertragsrecht auch dann gedeckt, wenn Sie oder
Ihr Anwalt ein Gutachten für erforderlich halten.
- die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen
vorgeschrieben ist. Ist Ihr Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
vorgeschrieben, erhalten Sie die Reisekosten inklusive Tagegeld und
Übernachtungskosten durch den Versicherer ersetzt. Ebenfalls gedeckt sind
notwendige Übersetzungskosten.
- die Kosten Ihres Prozessgegners, so weit Sie zur Erstattung verpflichtet
sind. Haben Sie aufgrund des Gerichtsentscheids die Kosten der
gegnerischen Partei zu tragen, so werden diese übernommen. In
Zivilverfahren, jedoch nicht in Strafverfahren, sind die Kosten für einen
Vergleich in der Regel ausgeschlossen.
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