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Wartezeiten?
Die ARB sehen bei den meisten Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten
vor, wenn Sie keine Vorversicherung nachweisen können. Das heißt: Erst
nach diesen 3 Monaten ab Versicherungsbeginn tritt die Leistungspflicht
des Versicherers ein. Die 3-monatige Wartezeit gilt im
Verkehrs-Rechtsschutz für den Steuer- sowie Verwaltungs-Rechtsschutz und
im Vertrags- und Sachenrecht. Bei Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen wird
in der Regel auf die Wartezeit verzichtet. Im Privat- und
Berufs-Rechtsschutz gilt die Wartezeit für den Arbeits-, Steuer- sowie
Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie im Vertrags- und Sachenrecht.
Können Sie jedoch eine Vorversicherung nachweisen und schließt sich die
neue Versicherung unmittelbar an, wird regelmäßig auf die Wartezeit
verzichtet.
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