Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-Rechtsschutz
Möchten Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen eigene Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich
geltend machen (aktiver Rechtsschutz), benötigen Sie den
Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Ansprüche können aus Personen- oder
Sachschäden sowie Schmerzensgeld bestehen. Beachten Sie den Unterschied zur
Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter befriedigt oder unberechtigte
Ansprüche Dritter abwehrt (passiver Rechtsschutz). Der
Schadenersatz-Rechtsschutz ist in den Paketen zum Privat-, Berufs- und
Verkehrsrechtschutz enthalten. Als Beispiele seien genannt im
Verkehrs-Rechtsschutz, wenn nach einem Unfall die Haftungslage unklar ist
und die gegnerische Haftpflichtversicherung nur einen Teil Ihres Schadens
bezahlt oder im Privat-Rechtsschutz aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers.