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Schadenersatz-Rechtsschutz


Möchten Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen eigene Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (aktiver Rechtsschutz), benötigen Sie den Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Ansprüche können aus Personen- oder Sachschäden sowie Schmerzensgeld bestehen. Beachten Sie den Unterschied zur Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter befriedigt oder unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt (passiver Rechtsschutz). Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist in den Paketen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz enthalten. Als Beispiele seien genannt im Verkehrs-Rechtsschutz, wenn nach einem Unfall die Haftungslage unklar ist und die gegnerische Haftpflichtversicherung nur einen Teil Ihres Schadens bezahlt oder im Privat-Rechtsschutz aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009