Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer gegenüber dem
Arbeitgeber oder Dienstherren. Insbesondere zu nennen wären Streitigkeiten
aus einem Arbeitsverhältnis aufgrund Kündigung, Urlaubsansprüchen,
Zeugniserteilung, etc., die gerichtlich oder außergerichtlich beigelegt
werden sollen.