Rechtsschutzversicherung
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Hier wird Rechtsschutz für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen gewährt, die
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Hier
insbesondere nachbarschaftliche Auseinandersetzungen aufgrund von
Lärmbelästigung oder Streitigkeiten mit Mitbewohnern. Als Mieter wird Ihnen
Rechtsschutz gewährt, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine
ungerechtfertigte Kündigung wehren wollen, oder als Grundstückseigentümer,
wenn Ihr Nachbar die Bebauungsgrenze nicht einhält. Beachten Sie, dass
Selbstnutzung und Vermietung gesondert zu versichern sind. Haben Sie
beispielsweise Ihre Eigentumswohnung vermietet und wohnen in einem
Einfamilienhaus, sind für beide Risiken eigene Verträge abzuschließen.