Rechtsschutzversicherung
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Steuer-Rechtsschutz erstreckt sich auf
Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie auf
Bußgeldverfahren im Steuer- und Abgabenrecht. So weit der betriebliche
Bereich für Selbstständige betroffen ist, besteht jedoch kein Rechtsschutz.
Ebenso ausgeschlossen sind Streitigkeiten um Anliegerabgaben und
steuerrelevante Bewertungsfragen zu Grundstücken. Den Steuer-Rechtsschutz
können Sie beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt
bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkennt. Das Finanzamt
erkennt Ihren Einspruch nicht an und in der Folge kommt es zu einem Prozess
vor einem deutschen Finanzgericht.