Rechtsschutzversicherung
Wann beginnt die Leistungspflicht?
Bevor Sie einen Prozess anstrengen, sollten Sie zunächst immer Ihren
Versicherer befragen. Denn dieser ist nur dann leistungspflichtig, wenn die
Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn
ausreichend Aussicht auf Erfolg und kein grobes Missverhältnis zwischen
Kostenaufwand und Erfolg besteht. Sollte Ihr Versicherer den Kostenschutz in
einem Rechtsfall ablehnen, muss er Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Zudem
muss er Sie darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit eines
Schiedsgutachterverfahrens besteht. Der Schiedsgutachter, der von der
zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wird, prüft anhand der von Ihnen
eingereichten Unterlagen, ob die Leistungspflicht des Versicherers gegeben
ist. Ihr Versicherer ist dann an die Entscheidung des Gutachters gebunden.