Rechtsschutzversicherung
Was
ist nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Rechtsschutz sind Fälle, die mit Krieg, inneren Unruhen,
Streiks, Erdbeben oder Nuklearschäden in Zusammenhang stehen. Des Weiteren
ausgeschlossen sind:
- das Baurisiko, also Streitigkeiten, die Sie als Bauherr mit Architekten,
Handwerkern, Baubehörden, etc. haben
- außervertragliche Schadenersatzansprüche
- das Urheber- Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte
- spekulative Geldanlagegeschäfte (Termingeschäfte) sowie Spiel- und
Wettverträge
- das Familien- und Erbrecht (Ehescheidungs- Erbrechts- und
Unterhaltsklagen)
- Streitigkeiten gegen den eigenen Versicherer
- Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von Mitversicherten
gegen Sie als Versicherungsnehmer