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Was ist nicht versichert?


Ausgeschlossen vom Rechtsschutz sind Fälle, die mit Krieg, inneren Unruhen, Streiks, Erdbeben oder Nuklearschäden in Zusammenhang stehen. Des Weiteren ausgeschlossen sind:

- das Baurisiko, also Streitigkeiten, die Sie als Bauherr mit Architekten, Handwerkern, Baubehörden, etc. haben

- außervertragliche Schadenersatzansprüche

- das Urheber- Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte

- spekulative Geldanlagegeschäfte (Termingeschäfte) sowie Spiel- und Wettverträge

- das Familien- und Erbrecht (Ehescheidungs- Erbrechts- und Unterhaltsklagen)

- Streitigkeiten gegen den eigenen Versicherer

- Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von Mitversicherten gegen Sie als Versicherungsnehmer
 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009