Rechtsschutzversicherung
Was ist versichert?
Vertragsgrundlage für die
Rechtsschutzversicherung sind die ARB (Allgemeine
Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen). Das Jahr, in dem die AVB aufgelegt
wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung abzulesen. So existieren
beispielsweise die ARB 94 oder ARB 2000. Im Rahmen der
Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, dass Sie Ihre
rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die dafür erforderlichen
Kosten.
Durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind
- die Vergütung Ihres Rechtsanwalts, auch im Ausland. Den Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens können Sie selbst wählen. Sie können jedoch auch Ihren
Versicherer nach einem spezialisierten Anwalt fragen. Der Versicherer
rechnet in der Regel direkt mit dem Anwalt ab und leistet falls gefordert
auch notwendige Vorschüsse. Grundsätzlich erfolgt die Erstattung der
Anwaltskosten nach der Bundes-Rechtsanwalts-gebührenordnung (BRA-GebO).
Möchten Sie den Anwalt in derselben Instanz und derselben Sache wechseln,
übernimmt der Versicherer die Mehrkosten nur bei objektiver Notwendigkeit,
beispielsweise bei längerem Ausfall des Anwalts wegen Krankheit. Denn die
ARB legen fest, dass die Kostenübernahme von nur "einem" Rechtsanwalt
gedeckt ist.
- die Gerichtskosten, Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie die
Kosten eines Gerichtsvollziehers. Die Gerichtskosten nach dem
Gerichtskostengesetz richten sich in Zivilsachen in der Regel nach der Höhe
des Streitwertes, in Strafverfahren nach der Höhe der Strafe, des Weiteren
nach der Zahl der Instanzen, die bemüht worden sind. Soll Berufung eingelegt
werden, müssen Sie dies zunächst mit Ihrem Versicherer abklären.
- Die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die von den Gerichten
bestellt werden, sind immer gedeckt. Ansonsten sind Sachverständigenkosten
im Verkehrsrechtschutz bei Straf-, Ordnungswidrigkeiten und Vertragsrecht
auch dann gedeckt, wenn Sie oder Ihr Anwalt ein Gutachten für erforderlich
halten.
- die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen
vorgeschrieben ist. Ist Ihr Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
vorgeschrieben, erhalten Sie die Reisekosten inklusive Tagegeld und
Übernachtungskosten durch den Versicherer ersetzt. Ebenfalls gedeckt sind
notwendige Übersetzungskosten.
- die Kosten Ihres Prozessgegners, so weit Sie zur Erstattung verpflichtet
sind. Haben Sie aufgrund des Gerichtsentscheids die Kosten der gegnerischen
Partei zu tragen, so werden diese übernommen. In Zivilverfahren, jedoch
nicht in Strafverfahren, sind die Kosten für einen Vergleich in der Regel
ausgeschlossen.