Rechtsschutzversicherung
Verkehrs-Rechtsschutz mit Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz
Im Verkehrs-Rechtsschutzpaket ist in der
Regel der Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz eingeschlossen. Versichert sind
hier alle Kfz, deren Eigentümer oder Halter Sie sind sowie die auf Sie
zugelassenen Kraftfahrzeuge. Des Weiteren auch gemietete Fahrzeuge
beispielsweise ein Wohnmobil, das Sie für eine Urlaubsreise mieten, sowie
Anhänger. Der Versicherungsschutz gilt für Sie und alle berechtigten Fahrer
oder Insassen der Fahrzeuge.
In der Regel berechnet sich der Beitrag nach der Anzahl der zu versichernden
Fahrzeuge, bei einigen Versicherern jedoch pauschal. Sie sollten jedes
nachträglich angeschaffte Kfz umgehend Ihrem Versicherer anzeigen, damit
dieses in den Versicherungsschutz eingebunden wird. Des Weiteren genießen
Sie Rechtsschutz als Fahrer jedes Fahrzeugs, auch wenn dieses Ihnen nicht
gehört oder auf Sie zugelassen ist. Auch bei der Teilnahme am öffentlichen
Verkehr als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer besteht Versicherungsschutz.
Der Fahrer-Rechtsschutz, der bei einigen Versicherern auch separat
abgeschlossen werden kann, ist dann sinnvoll, wenn Sie Rechtsschutz nur für
das Fahren fremder Fahrzeuge benötigen. Hier wird der Schutz auf
Motorfahrzeuge aller Art, also auch zu Wasser und in der Luft erweitert. Der
Fahrer-Rechtschutz wird in eine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
umgewandelt, wenn Sie während der Laufzeit ein Kfz zu Lande auf sich
zulassen. Die Umwandlung gilt ab Zulassungsdatum.