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Wartezeiten



Die ARB sehen bei den meisten Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten vor, wenn Sie keine Vorversicherung nachweisen können. Das heißt: Erst nach diesen 3 Monaten ab Versicherungsbeginn tritt die Leistungspflicht des Versicherers ein. Die 3-monatige Wartezeit gilt im Verkehrs-Rechtsschutz für den Steuer- sowie Verwaltungs-Rechtsschutz und im Vertrags- und Sachenrecht. Bei Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen wird in der Regel auf die Wartezeit verzichtet. Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz gilt die Wartezeit für den Arbeits-, Steuer- sowie Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie im Vertrags- und Sachenrecht.
Können Sie jedoch eine Vorversicherung nachweisen und schließt sich die neue Versicherung unmittelbar an, wird regelmäßig auf die Wartezeit verzichtet.
 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009