Rechtsschutzversicherung
Wartezeiten
Die ARB sehen bei den meisten Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten
vor, wenn Sie keine Vorversicherung nachweisen können. Das heißt: Erst nach
diesen 3 Monaten ab Versicherungsbeginn tritt die Leistungspflicht des
Versicherers ein. Die 3-monatige Wartezeit gilt im Verkehrs-Rechtsschutz für
den Steuer- sowie Verwaltungs-Rechtsschutz und im Vertrags- und Sachenrecht.
Bei Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen wird in der Regel auf die Wartezeit
verzichtet. Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz gilt die Wartezeit für den
Arbeits-, Steuer- sowie Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie im Vertrags- und
Sachenrecht.
Können Sie jedoch eine Vorversicherung nachweisen und schließt sich die neue
Versicherung unmittelbar an, wird regelmäßig auf die Wartezeit verzichtet.