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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Rechtsverstöße, die nicht als Straftat gelten, und durch eine Verwaltungsbehörde durch ein Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Halt- oder Parkverstöße sind jedoch generell ausgenommen. Im Unterschied zu verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten haben Sie Ihrem Versicherer die Kosten bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten zu erstatten, falls festgestellt wird ,dass Sie diese vorsätzlich begangen haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Bußgeldbescheid unanfechtbar bzw. das Urteil rechtskräftig ist. Wirft Ihnen beispielsweise die Verwaltungsbehörde vor, fahrlässig umweltgefährdend Ihre Abfälle beseitigt zu haben, sind die Kosten bei der Verteidigung im eingeleiteten Bußgeldverfahren gedeckt, so weit kein Vorsatz festgestellt wird.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009