Rechtsschutzversicherung
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsverstöße, die nicht als Straftat
gelten, und durch eine Verwaltungsbehörde durch ein Buß- oder
Verwarnungsgeld geahndet werden, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Halt- oder Parkverstöße sind jedoch generell ausgenommen. Im Unterschied zu
verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten haben Sie Ihrem Versicherer die
Kosten bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten zu erstatten, falls festgestellt
wird ,dass Sie diese vorsätzlich begangen haben. Dies ist dann der Fall,
wenn der Bußgeldbescheid unanfechtbar bzw. das Urteil rechtskräftig ist.
Wirft Ihnen beispielsweise die Verwaltungsbehörde vor, fahrlässig
umweltgefährdend Ihre Abfälle beseitigt zu haben, sind die Kosten bei der
Verteidigung im eingeleiteten Bußgeldverfahren gedeckt, so weit kein Vorsatz
festgestellt wird.