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Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige / Selbstständige


Über die genannten Vertragsarten sind zum einen Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner, so weit im Versicherungsschein genannt, versichert. Übt zumindest einer eine selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 Euro im Jahr aus, ist der Rechtsschutz für Selbstständige abzuschließen. Fallen die Voraussetzungen für die Selbstständigkeit weg, wandelt sich der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige in den Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige um. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Risiken, die sich aus einer selbstständigen, auch nebenberuflichen Tätigkeit ergeben, sind über eine Berufs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw. Firmen-Rechtsschutzversicherung abzudecken.

Der Rechtsschutz besteht in beiden Fällen im privaten sowie im beruflichen Bereich, so weit sich die Ausübung auf eine nichtselbstständige Tätigkeit bezieht. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmalig eine berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009