Rechtsschutzversicherung
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige / Selbstständige
Über die genannten Vertragsarten sind zum
einen Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner, so
weit im Versicherungsschein genannt, versichert. Übt zumindest einer eine
selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 Euro im
Jahr aus, ist der Rechtsschutz für Selbstständige abzuschließen. Fallen die
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit weg, wandelt sich der
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige in den Privat- und
Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige um. Dies gilt auch im
umgekehrten Falle. Risiken, die sich aus einer selbstständigen, auch
nebenberuflichen Tätigkeit ergeben, sind über eine
Berufs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw.
Firmen-Rechtsschutzversicherung abzudecken.
Der Rechtsschutz besteht in beiden Fällen im privaten sowie im beruflichen
Bereich, so weit sich die Ausübung auf eine nichtselbstständige Tätigkeit
bezieht. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten,
volljährigen Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmalig eine
berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.