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Aufgeschobene Leibrente?
Bei der aufgeschobenen Rente
erhalten Sie nach einer mehrjährigen Aufschubzeit Ihre Rente. Ihre
Beiträge können Sie regelmäßig oder auch in einem Einmalbeitrag einzahlen.
Sie haben hier die Möglichkeit eine von der Aufschubzeit unterschiedliche
Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren. So könnten Sie beispielsweise 10
Jahre halbjährlich Ihre Beiträge einzahlen, um dann nach einer
Aufschubzeit von 15 Jahren eine monatliche Rente zu erhalten.
Sofern das Kapitalwahlrecht vertraglich nicht ausgeschlossen ist, muss die
Mindestlaufzeit 12 Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre
betragen, damit die Leistungen aus dem Vertrag steuerlich begünstigt
werden. Spielen für Sie steuerliche Überlegungen keine Rolle, können Sie
Ihren Beitrag auch in einer Einmalzahlung leisten.
Haben Sie bei Abschluss der aufgeschobenen Rente keinen Todesfallschutz
vereinbart, besteht bei frühem Tod die Gefahr, nur einen geringen Teil des
eingesetzten Kapitals in Form von Rentenzahlungen zurückzuerhalten. Der
Rest würde an den Versicherer fallen.
Eine Todesfallleistung kann daher in Form der Beitragsrückgewähr, einer
Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden.
Verträge mit Beitragsrückgewähr schützen Ihr eingezahltes Kapital, falls
Sie in der Aufschubzeit, also vor Rentenbeginn sterben sollten. Die
bereits eingezahlten Beiträge werden damit zuzüglich der darauf
entfallenen Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Einen Anspruch auf
Rückerstattung der Beiträge haben Sie auch dann, wenn Sie einen Vertrag
mit Beitragsrückgewähr vorzeitig kündigen.
Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit stellen Sie sicher, dass die
Rente auch bei vorzeitigem Tod bis zum Ende der Garantiezeit an den
Bezugsberechtigten weitergezahlt wird. Die Länge der Garantiezeit ist
abhängig vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn und kann zwischen 5 und 20
Jahren variiert werden. Stirbt der Versicherte in der Garantiezeit, kann
der Bezugsberechtigte auch die Auszahlung des Barwertes der zukünftigen
Renten verlangen. Die Vereinbarung einer Garantiezeit vermindert die
laufende Rente, die aus den eingezahlten Beiträgen gezahlt wird; je länger
die Garantiezeit um so geringer die Rente.
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