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 Rentenversicherung

Rentenbezugsformen?

Die Ihnen zustehende monatliche Rente besteht aus zwei Komponenten. Zum einen aus der garantierten Rente, auf die Sie zeitlebens Anspruch haben. Hinzu kommt der Überschussanteil, dessen Höhe davon abhängt, wie gut der jeweilige Versicherer das Geld seiner Kunden verwaltet.

Bevor Sie nun eine Rentenversicherung abschließen, müssen Sie entscheiden, wie sich Ihre Rentenzahlungen zukünftig entwickeln sollen. Die Versicherer bieten hierzu verschiedene Rentenbezugsformen an, von denen im Folgenden die drei gängigsten Varianten erläutert werden sollen. Beachten Sie, dass die genannten Rentenbezugsformen nicht von allen Gesellschaften angeboten werden.

Die konstante Rente, die besser als flexible Rente bezeichnet wird, beginnt auf einem relativ hohen Niveau. Die Rentenhöhe ist nicht garantiert, sondern hängt von der Überschussdeklaration des Versicherers ab. Ändert der Versicherer die Überschussbeteiligung, erhöht oder senkt sie die Rente. Das heißt, hier kann eine einmal erreichte Rentenhöhe während des Rentenbezugs nach oben oder unten korrigiert werden. In der Regel ist keine zusätzliche Dynamisierung vorgesehen.

Die dynamische Rente wird von fast allen Gesellschaften angeboten. Sie erhöht sich im Rentenbezug um einen von Jahr zu Jahr im Voraus deklarierten Dynamiksatz, der sich je nach Überschussdeklaration des Versicherers ändern kann. In der Regel liegt die Dynamik zwischen 3 und 5%. Beachten Sie aber, dass die jährliche Steigerung nicht garantiert ist. Eine einmal erreichte Rentenhöhe kann hier jedoch nicht mehr nach unten korrigiert werden. Im Vergleich zur flexiblen Rente ist die Rentenhöhe der dynamischen Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut sich erst durch die regelmäßigen Steigerungen auf.

Die teildynamische Rente ist bei Rentenbeginn deutlich höher als bei der dynamischen und geringer als bei der flexiblen Rente. Sie besteht aus einem grundsätzlich konstanten Sockel, der jedoch abhängig von der Überschussdeklaration des Versicherers, variabel sein kann. Das heißt: Eine einmal erreichte Rentenhöhe kann gegebenenfalls auch nach unten korrigiert werden. Um dies zu vermeiden, ist auch diese Rentenbezugsform mit einer Dynamik ausgestattet, die jedoch im Vergleich zur dynamischen Rente deutlich geringer ausfällt. Bevor der Versicherer das bereits erreichte Rentenniveau angreift, wird er sicherlich zunächst den Dynamiksatz reduzieren.

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