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Rentenbezugsformen?
Die Ihnen zustehende
monatliche Rente besteht aus zwei Komponenten. Zum einen aus der
garantierten Rente, auf die Sie zeitlebens Anspruch haben. Hinzu kommt der
Überschussanteil, dessen Höhe davon abhängt, wie gut der jeweilige
Versicherer das Geld seiner Kunden verwaltet.
Bevor Sie nun eine Rentenversicherung abschließen, müssen Sie entscheiden,
wie sich Ihre Rentenzahlungen zukünftig entwickeln sollen. Die Versicherer
bieten hierzu verschiedene Rentenbezugsformen an, von denen im Folgenden
die drei gängigsten Varianten erläutert werden sollen. Beachten Sie, dass
die genannten Rentenbezugsformen nicht von allen Gesellschaften angeboten
werden.
Die konstante Rente, die besser als flexible Rente bezeichnet wird,
beginnt auf einem relativ hohen Niveau. Die Rentenhöhe ist nicht
garantiert, sondern hängt von der Überschussdeklaration des Versicherers
ab. Ändert der Versicherer die Überschussbeteiligung, erhöht oder senkt
sie die Rente. Das heißt, hier kann eine einmal erreichte Rentenhöhe
während des Rentenbezugs nach oben oder unten korrigiert werden. In der
Regel ist keine zusätzliche Dynamisierung vorgesehen.
Die dynamische Rente wird von fast allen Gesellschaften angeboten.
Sie erhöht sich im Rentenbezug um einen von Jahr zu Jahr im Voraus
deklarierten Dynamiksatz, der sich je nach Überschussdeklaration des
Versicherers ändern kann. In der Regel liegt die Dynamik zwischen 3 und
5%. Beachten Sie aber, dass die jährliche Steigerung nicht garantiert ist.
Eine einmal erreichte Rentenhöhe kann hier jedoch nicht mehr nach unten
korrigiert werden. Im Vergleich zur flexiblen Rente ist die Rentenhöhe der
dynamischen Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut
sich erst durch die regelmäßigen Steigerungen auf.
Die teildynamische Rente ist bei Rentenbeginn deutlich höher als
bei der dynamischen und geringer als bei der flexiblen Rente. Sie besteht
aus einem grundsätzlich konstanten Sockel, der jedoch abhängig von der
Überschussdeklaration des Versicherers, variabel sein kann. Das heißt:
Eine einmal erreichte Rentenhöhe kann gegebenenfalls auch nach unten
korrigiert werden. Um dies zu vermeiden, ist auch diese Rentenbezugsform
mit einer Dynamik ausgestattet, die jedoch im Vergleich zur dynamischen
Rente deutlich geringer ausfällt. Bevor der Versicherer das bereits
erreichte Rentenniveau angreift, wird er sicherlich zunächst den
Dynamiksatz reduzieren. |