Unfallversicherung
Aufgeschobene Leibrente
Bei der aufgeschobenen Rente erhalten Sie nach einer mehrjährigen
Aufschubzeit Ihre Rente. Ihre Beiträge können Sie regelmäßig oder auch in
einem Einmalbeitrag einzahlen. Sie haben hier die Möglichkeit eine von der
Aufschubzeit unterschiedliche Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren. So
könnten Sie beispielsweise 10 Jahre halbjährlich Ihre Beiträge einzahlen, um
dann nach einer Aufschubzeit von 15 Jahren eine monatliche Rente zu
erhalten.
Sofern das Kapitalwahlrecht vertraglich nicht ausgeschlossen ist, muss die
Mindestlaufzeit 12 Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre
betragen, damit die Leistungen aus dem Vertrag steuerlich begünstigt werden.
Spielen für Sie steuerliche Überlegungen keine Rolle, können Sie Ihren
Beitrag auch in einer Einmalzahlung leisten.
Haben Sie bei Abschluss der aufgeschobenen Rente keinen Todesfallschutz
vereinbart, besteht bei frühem Tod die Gefahr, nur einen geringen Teil des
eingesetzten Kapitals in Form von Rentenzahlungen zurückzuerhalten. Der Rest
würde an den Versicherer fallen.
Eine Todesfallleistung kann daher in Form der Beitragsrückgewähr, einer
Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden.
Verträge mit Beitragsrückgewähr schützen Ihr eingezahltes Kapital, falls Sie
in der Aufschubzeit, also vor Rentenbeginn sterben sollten. Die bereits
eingezahlten Beiträge werden damit zuzüglich der darauf entfallenen
Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Einen Anspruch auf Rückerstattung der
Beiträge haben Sie auch dann, wenn Sie einen Vertrag mit Beitragsrückgewähr
vorzeitig kündigen.
Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit stellen Sie sicher, dass die
Rente auch bei vorzeitigem Tod bis zum Ende der Garantiezeit an den
Bezugsberechtigten weitergezahlt wird. Die Länge der Garantiezeit ist
abhängig vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn und kann zwischen 5 und 20
Jahren variiert werden. Stirbt der Versicherte in der Garantiezeit, kann der
Bezugsberechtigte auch die Auszahlung des Barwertes der zukünftigen Renten
verlangen. Die Vereinbarung einer Garantiezeit vermindert die laufende
Rente, die aus den eingezahlten Beiträgen gezahlt wird; je länger die
Garantiezeit um so geringer die Rente.