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Aufgeschobene Leibrente


Bei der aufgeschobenen Rente erhalten Sie nach einer mehrjährigen Aufschubzeit Ihre Rente. Ihre Beiträge können Sie regelmäßig oder auch in einem Einmalbeitrag einzahlen. Sie haben hier die Möglichkeit eine von der Aufschubzeit unterschiedliche Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren. So könnten Sie beispielsweise 10 Jahre halbjährlich Ihre Beiträge einzahlen, um dann nach einer Aufschubzeit von 15 Jahren eine monatliche Rente zu erhalten.

Sofern das Kapitalwahlrecht vertraglich nicht ausgeschlossen ist, muss die Mindestlaufzeit 12 Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre betragen, damit die Leistungen aus dem Vertrag steuerlich begünstigt werden. Spielen für Sie steuerliche Überlegungen keine Rolle, können Sie Ihren Beitrag auch in einer Einmalzahlung leisten.

Haben Sie bei Abschluss der aufgeschobenen Rente keinen Todesfallschutz vereinbart, besteht bei frühem Tod die Gefahr, nur einen geringen Teil des eingesetzten Kapitals in Form von Rentenzahlungen zurückzuerhalten. Der Rest würde an den Versicherer fallen.

Eine Todesfallleistung kann daher in Form der Beitragsrückgewähr, einer Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Verträge mit Beitragsrückgewähr schützen Ihr eingezahltes Kapital, falls Sie in der Aufschubzeit, also vor Rentenbeginn sterben sollten. Die bereits eingezahlten Beiträge werden damit zuzüglich der darauf entfallenen Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge haben Sie auch dann, wenn Sie einen Vertrag mit Beitragsrückgewähr vorzeitig kündigen.

Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit stellen Sie sicher, dass die Rente auch bei vorzeitigem Tod bis zum Ende der Garantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt wird. Die Länge der Garantiezeit ist abhängig vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn und kann zwischen 5 und 20 Jahren variiert werden. Stirbt der Versicherte in der Garantiezeit, kann der Bezugsberechtigte auch die Auszahlung des Barwertes der zukünftigen Renten verlangen. Die Vereinbarung einer Garantiezeit vermindert die laufende Rente, die aus den eingezahlten Beiträgen gezahlt wird; je länger die Garantiezeit um so geringer die Rente.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009