Unfallversicherung
Rentenbezugsformen
Die Ihnen zustehende monatliche Rente besteht aus zwei Komponenten. Zum
einen aus der garantierten Rente, auf die Sie zeitlebens Anspruch haben.
Hinzu kommt der Überschussanteil, dessen Höhe davon abhängt, wie gut der
jeweilige Versicherer das Geld seiner Kunden verwaltet.
Bevor Sie nun eine Rentenversicherung abschließen, müssen Sie entscheiden,
wie sich Ihre Rentenzahlungen zukünftig entwickeln sollen. Die Versicherer
bieten hierzu verschiedene Rentenbezugsformen an, von denen im Folgenden die
drei gängigsten Varianten erläutert werden sollen. Beachten Sie, dass die
genannten Rentenbezugsformen nicht von allen Gesellschaften angeboten
werden.
Die konstante Rente, die besser als flexible Rente bezeichnet wird, beginnt
auf einem relativ hohen Niveau. Die Rentenhöhe ist nicht garantiert, sondern
hängt von der Überschussdeklaration des Versicherers ab. Ändert der
Versicherer die Überschussbeteiligung, erhöht oder senkt sie die Rente. Das
heißt, hier kann eine einmal erreichte Rentenhöhe während des Rentenbezugs
nach oben oder unten korrigiert werden. In der Regel ist keine zusätzliche
Dynamisierung vorgesehen.
Die dynamische Rente wird von fast allen Gesellschaften angeboten. Sie
erhöht sich im Rentenbezug um einen von Jahr zu Jahr im Voraus deklarierten
Dynamiksatz, der sich je nach Überschussdeklaration des Versicherers ändern
kann. In der Regel liegt die Dynamik zwischen 3 und 5%. Beachten Sie aber,
dass die jährliche Steigerung nicht garantiert ist. Eine einmal erreichte
Rentenhöhe kann hier jedoch nicht mehr nach unten korrigiert werden. Im
Vergleich zur flexiblen Rente ist die Rentenhöhe der dynamischen Rente in
den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut sich erst durch die
regelmäßigen Steigerungen auf.
Die teildynamische Rente ist bei Rentenbeginn deutlich höher als bei der
dynamischen und geringer als bei der flexiblen Rente. Sie besteht aus einem
grundsätzlich konstanten Sockel, der jedoch abhängig von der
Überschussdeklaration des Versicherers, variabel sein kann. Das heißt: Eine
einmal erreichte Rentenhöhe kann gegebenenfalls auch nach unten korrigiert
werden. Um dies zu vermeiden, ist auch diese Rentenbezugsform mit einer
Dynamik ausgestattet, die jedoch im Vergleich zur dynamischen Rente deutlich
geringer ausfällt. Bevor der Versicherer das bereits erreichte Rentenniveau
angreift, wird er sicherlich zunächst den Dynamiksatz reduzieren.