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Sofortbeginnende Leibrente


Den Beitrag zur Sofortrente leisten Sie in Form eines größeren Geldbetrags auf einmal (Einmalzahlung). Hierfür erhalten Sie sofort Anspruch auf eine lebenslängliche Leibrente. Die Rentenzahlungen enden auch dann nicht, wenn die erhaltenen Renten den eingezahlten Einmalbetrag wertmäßig übersteigen.

Die Sofortrente kommt insbesondere für Personen infrage, die über einen entsprechenden Geldbetrag (beispielsweise aus einer Kapitalversicherung) verfügen, und dieses Kapital verrenten lassen wollen.

Haben Sie bei Abschluss der Sofortrente keinen Todesfallschutz vereinbart, besteht bei frühem Tod die Gefahr, nur einen geringen Teil des eingesetzten Kapitals in Form von Rentenzahlungen zurückzuerhalten. Der Rest würde an den Versicherer fallen.

Eine Todesfallleistung kann daher in Form einer Rentengarantiezeit, einer Hinterbliebenenrente beziehungsweise einer einmaligen Kapitalzahlung bei Tod vereinbart werden.

Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit stellen Sie sicher, dass die Rente auch bei vorzeitigem Tod bis zum Ende der Garantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt wird. Die Länge der Garantiezeit ist abhängig vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn und kann zwischen 5 und 20 Jahren variiert werden. Stirbt der Versicherte in der Garantiezeit, kann der Bezugsberechtigte auch die Auszahlung des Barwertes der zukünftigen Renten verlangen. Die Vereinbarung einer Garantiezeit vermindert die laufende Rente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird; je länger die Garantiezeit um so geringer die Rente.

Alternativ kann auch eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Bei Tod des Versicherten wird hier die Rente sofort und lebenslang an den Bezugsberechtigten gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente kann dabei individuell bis zu 100% der Hauptversichertenrente gewählt werden. Häufig wird in Anlehnung an die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente von 60% gewählt.

Eine weitere Möglichkeit der Todesfallleistung ist die Vereinbarung einer einmaligen Kapitalzahlung im Falle des Todes des Versicherten.

Das Kapitalwahlrecht ist in einigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Die Höhe der Kapitalabfindung bestimmt sich aus dem geleisteten Einmalbetrag abzüglich der bereits erhaltenen Renten. Im Vergleich zur Rentengarantiezeit ergeben sich hier nochmals verminderte Rentenzahlungen.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009