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Riester-Rente

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist das in der Rentenversicherung beitragspflichtige Vorjahreseinkommen maßgebend. Die Zulage vermindert sich entsprechend, wenn nicht die nachfolgend genannten Mindesteigenbeiträge eingezahlt werden.

So hoch sollte der jährliche Mindesteigenbeitrag sein, um die volle Zulage zu erhalten
Veranlagungszeitraum vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres jedoch höchstens

 

- für 2007 3 % vom Einkommen* inklusive Zulage, aber maximal 1.575 € abzüglich Zulage
 

- ab 2008 4 % vom Einkommen* inklusive Zulage, aber maximal 2.100 € abzüglich Zulage

*rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres

Entsprechen die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag oder übersteigen ihn sogar, muss dennoch mindestens der Sockelbeitrag geleistet werden, um die volle Zulage zu erhalten. Der Sockelbeitrag ist abhängig vom Veranlagungszeitraum und der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten.

So hoch ist der Sockelbeitrag für Bezieher geringer Einkommen
 

- ohne Kind 90 €

- mit Kind 75 €

- mit zwei oder mehr Kindern 60 €

Zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags werden immer die beitragspflichtigen Einnahmen des dem Sparjahr vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Dies geschieht auch dann, wenn die im Sparjahr zu erwartenden Einnahmen erheblich vom Vorjahr abweichen. Bei den Pflichtversicherten in der Land- und Forstwirtschaft werden aufgrund der Besonderheiten bei der Gewinnermittlung die Einkünfte des zweiten vor dem Sparjahr liegenden Kalenderjahres zugrunde gelegt.


 

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