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Wie hoch ist der Eigenanteil?
Zur Berechnung des
Mindesteigenbeitrags ist das in der Rentenversicherung beitragspflichtige
Vorjahreseinkommen maßgebend. Die Zulage vermindert sich entsprechend,
wenn nicht die nachfolgend genannten Mindesteigenbeiträge eingezahlt
werden.
So hoch sollte der jährliche Mindesteigenbeitrag sein, um die volle Zulage
zu erhalten
Veranlagungszeitraum vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des
Vorjahres jedoch höchstens
- für 2007 3 % vom Einkommen*
inklusive Zulage, aber maximal 1.575 € abzüglich Zulage
- ab 2008 4 % vom Einkommen*
inklusive Zulage, aber maximal 2.100 € abzüglich Zulage
*rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres
Entsprechen die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag oder übersteigen ihn
sogar, muss dennoch mindestens der Sockelbeitrag geleistet werden, um die
volle Zulage zu erhalten. Der Sockelbeitrag ist abhängig vom
Veranlagungszeitraum und der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld
erhalten.
So hoch ist der Sockelbeitrag für Bezieher geringer Einkommen
- ohne Kind 90 €
- mit Kind 75 €
- mit zwei oder mehr Kindern
60 €
Zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags werden immer die
beitragspflichtigen Einnahmen des dem Sparjahr vorangegangenen
Kalenderjahres zugrunde gelegt. Dies geschieht auch dann, wenn die im
Sparjahr zu erwartenden Einnahmen erheblich vom Vorjahr abweichen. Bei den
Pflichtversicherten in der Land- und Forstwirtschaft werden aufgrund der
Besonderheiten bei der Gewinnermittlung die Einkünfte des zweiten vor dem
Sparjahr liegenden Kalenderjahres zugrunde gelegt.
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