|
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung besteht zum
einen in der direkten Zulage zur gewählten zertifizierten Anlageform und
zum anderen im zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Die Altersvorsorgezulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und
einer Kinderzulage, die abhängig vom Veranlagungszeitraum gestaffelt wird.
So viel Förderung gibt es jährlich in Euro
- für 2007 114 €
Grundzulage und 138 € Kinderzulage je Kind
- ab 2008 154 €
Grundzulage und 185 € Kinderzulage je Kind
Bei Verheirateten ist zu unterscheiden, ob beide oder nur ein Partner
rentenversicherungspflichtig sind.
- beide Ehegatten erfüllen die Förderkriterien
- In diesem Fall schließen beide Ehegatten einen eigenen Vertrag. Jeder
Ehegatte leistet Eigenbeiträge - in seinen Vertrag und erhält dafür die
Grundzulage.
nur ein Ehegatte erfüllt die Förderkriterien
Hier ist auch der nicht begünstigte Ehegatte zulagenberechtigt, wenn
dieser einen eigenen, auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag
abgeschlossen hat. Er hat dann Anspruch auf die volle Zulage, falls der
Pflichtversicherte den geforderten Mindesteigenbeitrag auf seinen Vertrag
geleistet hat. Bei der Berechnung des Eigenbeitrags werden dann die beiden
Ehegatten zustehenden Zulagen berücksichtigt.
Die Kinderzulage wird für jedes Kind, für das der Zulagenberechtigte
Kindergeld erhält, gezahlt. Die Kinderzulage steht grundsätzlich der
Mutter zu, es sei denn, die Ehepartner beantragen eine andere Aufteilung.
|