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Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung besteht zum einen in der direkten Zulage zur gewählten zertifizierten Anlageform und zum anderen im zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Die Altersvorsorgezulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage, die abhängig vom Veranlagungszeitraum gestaffelt wird.

So viel Förderung gibt es jährlich in Euro
 

- für 2007 114 € Grundzulage und 138 € Kinderzulage je Kind
 

- ab 2008 154 € Grundzulage und 185 € Kinderzulage je Kind

Bei Verheirateten ist zu unterscheiden, ob beide oder nur ein Partner rentenversicherungspflichtig sind.

- beide Ehegatten erfüllen die Förderkriterien
- In diesem Fall schließen beide Ehegatten einen eigenen Vertrag. Jeder Ehegatte leistet Eigenbeiträge - in seinen Vertrag und erhält dafür die Grundzulage.

nur ein Ehegatte erfüllt die Förderkriterien
Hier ist auch der nicht begünstigte Ehegatte zulagenberechtigt, wenn dieser einen eigenen, auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Er hat dann Anspruch auf die volle Zulage, falls der Pflichtversicherte den geforderten Mindesteigenbeitrag auf seinen Vertrag geleistet hat. Bei der Berechnung des Eigenbeitrags werden dann die beiden Ehegatten zustehenden Zulagen berücksichtigt.
Die Kinderzulage wird für jedes Kind, für das der Zulagenberechtigte Kindergeld erhält, gezahlt. Die Kinderzulage steht grundsätzlich der Mutter zu, es sei denn, die Ehepartner beantragen eine andere Aufteilung.

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