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Wer wird nicht gefördert?
Zu den nicht geförderten
Personen zählen:
- Selbstständige, sofern nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert.
- Angestellte und Selbstständige, die in einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die über eine Zusatzversorgung eine
beamtenähnliche Gesamtversorgung erhalten
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit
verzichtet haben
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters
- Sozialhilfebezieher
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