Riester Rente
Welche Anlagenformen werden gefördert?
Gefördert werden nur Anlagen, die ab Rentenbeginn eine lebenslange
Auszahlung garantieren. Damit sind Anlagen mit einmaliger Kapitalauszahlung
ausgeschlossen.
Mögliche Anlageformen sind somit Rentenversicherungen oder Fonds- und
Banksparpläne, die mit Auszahlungsplänen verbunden sind. Das
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bestimmt die
konkreten Voraussetzungen der Altersvorsorge-Produkte.
Ob die darin beschriebenen Förderkriterien erfüllt sind, wird von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) auf Antrag des
Anbieters geprüft und gegebenenfalls zertifiziert.
Beachten Sie, dass dieses Zertifikat kein staatliches Gütesiegel darstellt,
sondern lediglich bestätigt, dass die staatlichen Förderkriterien
eingehalten werden und das Produkt somit steuerlich gefördert werden kann.
Eine Aussage über die Zuverlässigkeit und die Rentabilität des
zertifizierten Produktes wird damit nicht gemacht.
Dem Gesetz nach gefördert werden demnach Anlagen,
- die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden sind und nicht
beliehen oder anderweitig verwendet werden können.
- die ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange, steigende oder gleich bleibende
monatliche Leibrente zusichern.
- die zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge
und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen
garantieren.
Die Verträge können mit einer Erwerbsminderungs- und /oder einer
Hinterbliebenenrente verbunden werden. Während der Ansparphase sind diese
gesetzlich vor Pfändung sowie der Anrechnung in der Sozial- und
Arbeitslosenhilfe geschützt.