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Riester Rente

Welche Anlagenformen werden gefördert?


Gefördert werden nur Anlagen, die ab Rentenbeginn eine lebenslange Auszahlung garantieren. Damit sind Anlagen mit einmaliger Kapitalauszahlung ausgeschlossen.

Mögliche Anlageformen sind somit Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparpläne, die mit Auszahlungsplänen verbunden sind. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bestimmt die konkreten Voraussetzungen der Altersvorsorge-Produkte.

Ob die darin beschriebenen Förderkriterien erfüllt sind, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) auf Antrag des Anbieters geprüft und gegebenenfalls zertifiziert.

Beachten Sie, dass dieses Zertifikat kein staatliches Gütesiegel darstellt, sondern lediglich bestätigt, dass die staatlichen Förderkriterien eingehalten werden und das Produkt somit steuerlich gefördert werden kann. Eine Aussage über die Zuverlässigkeit und die Rentabilität des zertifizierten Produktes wird damit nicht gemacht.

Dem Gesetz nach gefördert werden demnach Anlagen,

- die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden können.

- die ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange, steigende oder gleich bleibende monatliche Leibrente zusichern.

- die zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen garantieren.
Die Verträge können mit einer Erwerbsminderungs- und /oder einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. Während der Ansparphase sind diese gesetzlich vor Pfändung sowie der Anrechnung in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe geschützt.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009