Riester Rente
Wie
hoch ist der Eigenanteil?
Zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist das in der Rentenversicherung
beitragspflichtige Vorjahreseinkommen maßgebend. Die Zulage vermindert sich
entsprechend, wenn nicht die nachfolgend genannten Mindesteigenbeiträge
eingezahlt werden.
So hoch sollte der jährliche Mindesteigenbeitrag sein, um die volle Zulage
zu erhalten
Veranlagungszeitraum vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des
Vorjahres jedoch höchstens
- seit 2008 4 % vom Einkommen* inklusive Zulage, aber maximal 2.100 €
abzüglich Zulage
*rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres
Entsprechen die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag oder übersteigen ihn sogar,
muss dennoch mindestens der Sockelbeitrag geleistet werden, um die volle
Zulage zu erhalten. Der Sockelbeitrag ist abhängig vom Veranlagungszeitraum
und der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten.
So hoch ist der Sockelbeitrag für Bezieher geringer Einkommen
- ohne Kind 90 €
- mit Kind 75 €
- mit zwei oder mehr Kindern 60 €
Zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags werden immer die beitragspflichtigen
Einnahmen des dem Sparjahr vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt.
Dies geschieht auch dann, wenn die im Sparjahr zu erwartenden Einnahmen
erheblich vom Vorjahr abweichen. Bei den Pflichtversicherten in der Land-
und Forstwirtschaft werden aufgrund der Besonderheiten bei der
Gewinnermittlung die Einkünfte des zweiten vor dem Sparjahr liegenden
Kalenderjahres zugrunde gelegt.