|
Was ist versichert?
In der Risikolebensversicherung zahlt
der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn der Versicherte
vor dem im Versicherungsschein genannten Termin stirbt. Die
Versicherungssumme kann dabei gleich bleibend oder in der
Restschuldversicherung linear fallend vereinbart worden sein. In der
Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben wird die
Versicherungssumme nur einmal fällig, auch wenn beide Versicherte
gleichzeitig sterben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die Leistungspflicht des Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig
davon, wie der Versicherte verstorben ist. Versicherungsschutz wird auch
dann gewährt, wenn der Versicherte in Ausübung des Wehr- oder
Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
Bei Selbsttötung leistet der Versicherer in der Regel immer, wenn seit
Zahlung des Erstbeitrags drei Jahre vergangen sind.
|