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Risikolebensversicherung

 

Was ist versichert?


In der Risikolebensversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn der Versicherte vor dem im Versicherungsschein genannten Termin stirbt. Die Versicherungssumme kann dabei gleich bleibend oder in der Restschuldversicherung linear fallend vereinbart worden sein. In der Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben wird die Versicherungssumme nur einmal fällig, auch wenn beide Versicherte gleichzeitig sterben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die Leistungspflicht des Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig davon, wie der Versicherte verstorben ist. Versicherungsschutz wird auch dann gewährt, wenn der Versicherte in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.

Bei Selbsttötung leistet der Versicherer in der Regel immer, wenn seit Zahlung des Erstbeitrags drei Jahre vergangen sind.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009