Risikolebensversicherung
Was ist versichert?
In der Risikolebensversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte
Versicherungssumme, wenn der Versicherte vor dem im Versicherungsschein
genannten Termin stirbt. Die Versicherungssumme kann dabei gleich bleibend
oder in der Restschuldversicherung linear fallend vereinbart worden sein. In
der Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben wird die
Versicherungssumme nur einmal fällig, auch wenn beide Versicherte
gleichzeitig sterben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die Leistungspflicht des Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig
davon, wie der Versicherte verstorben ist. Versicherungsschutz wird auch
dann gewährt, wenn der Versicherte in Ausübung des Wehr- oder
Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
Bei Selbsttötung leistet der Versicherer in der Regel immer, wenn seit
Zahlung des Erstbeitrags drei Jahre vergangen sind.