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Umwandlung in Kapitallebensversicherung


Hier sind die Bedingungen der Versicherer zu prüfen. Einige Versicherer bieten dieses Umtauschrecht nicht.

In der Regel können Risikolebensversicherungen mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden. Der Umtausch ist jederzeit möglich.

Die meisten Versicherer beschränken das Umtauschrecht auf die ersten Versicherungsjahre, beispielsweise die ersten 10. Der erneute Umtausch in eine Risikolebensversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009