Risikolebensversicherung
Umwandlung in
Kapitallebensversicherung
Hier sind die Bedingungen der Versicherer zu prüfen. Einige Versicherer
bieten dieses Umtauschrecht nicht.
In der Regel können Risikolebensversicherungen mit gleich bleibender oder
fallender Versicherungssumme jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine
Kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden. Der Umtausch ist
jederzeit möglich.
Die meisten Versicherer beschränken das Umtauschrecht auf die ersten
Versicherungsjahre, beispielsweise die ersten 10. Der erneute Umtausch in
eine Risikolebensversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.