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 Unfallversicherung

Was muss im Versicherungsfall beachtet werden?


Nach einem versicherten Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und Ihren Versicherer unterrichten. Können Sie die Anzeige aufgrund der erlittenen Gesundheitsschädigungen erst später erstatten, gilt dies als unverzüglich. Sie erhalten dann von Ihrem Versicherer eine Unfallanzeige, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und umgehend zurücksenden sollten. Hat der Unfall den Tod zur Folge, muss dieser innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden, auch wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.

Bevor Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten, muss Ihr Versicherer die Leistungspflicht erklären. Dies muss er tun, nachdem ihm alle notwendigen Unterlagen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen zugegangen sind, insbesondere die Unterlagen über den Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens. Handelt es sich um Invaliditätsleistungen, muss Ihr Versicherer innerhalb von 3 Monaten erklären, ob und in welche Höhe er einen Anspruch anerkennt. In allen anderen Fällen beträgt die Frist nur 1 Monat.

Haben Sie sich mit Ihrem Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, muss der Versicherer dann innerhalb von 2 Wochen zahlen. Sie aber auch Ihr Versicherer haben das Recht, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen, längstens jedoch bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalls.

 

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