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Was muss im Versicherungsfall
beachtet werden?
Nach einem versicherten Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt
hinzuziehen und Ihren Versicherer unterrichten. Können Sie die Anzeige
aufgrund der erlittenen Gesundheitsschädigungen erst später erstatten,
gilt dies als unverzüglich. Sie erhalten dann von Ihrem Versicherer eine
Unfallanzeige, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und umgehend zurücksenden
sollten. Hat der Unfall den Tod zur Folge, muss dieser innerhalb von 48
Stunden angezeigt werden, auch wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.
Bevor Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten, muss Ihr
Versicherer die Leistungspflicht erklären. Dies muss er tun, nachdem ihm
alle notwendigen Unterlagen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen
zugegangen sind, insbesondere die Unterlagen über den Abschluss des für
die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens. Handelt es sich
um Invaliditätsleistungen, muss Ihr Versicherer innerhalb von 3 Monaten
erklären, ob und in welche Höhe er einen Anspruch anerkennt. In allen
anderen Fällen beträgt die Frist nur 1 Monat.
Haben Sie sich mit Ihrem Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs
geeinigt, muss der Versicherer dann innerhalb von 2 Wochen zahlen. Sie
aber auch Ihr Versicherer haben das Recht, den Grad der Invalidität
jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen, längstens jedoch bis zu 3
Jahren nach Eintritt des Unfalls. |