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Welche Leistungsarten gibt es
in der Unfallversicherung?
Die nachfolgend beschriebenen
Leistungsarten können Sie in der Unfallversicherung vereinbaren. Die
Invaliditätsleistung als bedeutendste Leistungsart kann für sich allein
versichert werden, alle anderen nur in Kombination mit ihr.
Invaliditätsleistung
Unter Invalidität wird die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit verstanden. Es sind hier ausschließlich
medizinische Gesichtspunkte maßgebend, das heißt, Ihre berufliche
Tätigkeit spielt keine Rolle. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres
nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist
von weiteren drei Monaten (also insgesamt 15 Monaten) ärztlich
festgestellt und geltend gemacht sein. Sterben Sie nach einem Unfall
müssen folgende Fälle unterschieden werden:
Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
Unterschieden werden müssen die Fälle:
Tod hatte unfallbedingte Ursache
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung, wohl aber
auf eine zusätzlich mitversicherte Todesfallleistung.
Tod hatte unfallfremde Ursache
Hatte ein Arzt bereits Invalidität festgestellt, so wird der zuletzt
erhobene ärztliche Befund für die Invaliditätsleistung zugrunde gelegt.
Tod später als ein Jahr nach dem Unfall
Hier spielt es keine Rolle, ob der Tod unfallbedingt oder durch
unfallfremde Ursache eingetreten ist. Auch hier leistet der Versicherer,
unter der Voraussetzung das ein Arzt bereits Invalidität festgestellt
hatte. Der zuletzt erhobene ärztliche Befund wird für die
Invaliditätsleistung zugrunde gelegt.
Todesfallleistung
Anspruch auf die vereinbarte Leistung entsteht nur, wenn der Tod
unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eingetreten ist.
Tritt der Tod nach Ablauf des Jahres unfallbedingt ein, besteht kein
Anspruch auf Todesfallleistung. Siehe hierzu die Erläuterungen zur
Invaliditätsleistung.
Die Übergangsleistung wird sechs Monate nach Eintritt des Unfalls
gezahlt, wenn eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mehr als 50% über
diesen Zeitraum vorgelegen hat und immer noch besteht. Hiermit soll Ihnen
Kapital für Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung aber
längstens für ein Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Die Höhe wird dabei
nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft, wobei der
Beeinträchtigungsgrad nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung bemessen
wird. Als Arbeitnehmer sollten Sie bedenken, dass Sie in den ersten sechs
Wochen einer Arbeitsunfähigkeit Ihre vollen Bezüge erhalten und dass ab
dem 43. Tag in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld aus der
Sozialversicherung besteht.
Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer vollstationären
Heilbehandlung gezahlt, jedoch längstens für zwei Jahre ab dem Unfalltag.
Bei Aufenthalten in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten wird kein
Krankenhaustagegeld gezahlt. Krankenhaustagegeld wird in der Regel über
eine private Krankenversicherung eingeschlossen bzw. für gesetzlich
Krankenversicherte über eine private Ergänzungsversicherung. Abgedeckt
werden kann über das Krankenhaustagegeld der gesetzliche Eigenanteil zum
Pflegesatz einer stationären Krankenhausbehandlung, die Mehrkosten für
Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die eventuell anfallenden Kosten einer
Haushaltshilfe wahrend des Krankenhausaufenthaltes.
Genesungsgeld, das Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
erhalten würden, wird in der Regel mit der Vereinbarung von
Krankenhaustagegeld gekoppelt. Es wird die Anzahl von Tagen zugrunde
gelegt, für die Sie auch Anspruch auf Krankenhaustagegeld haben, jedoch
höchstens 100 Tage. Die Höhe wird nach der Dauer des
Krankenhausaufenthaltes gestaffelt, so erhalten Sie beispielsweise vom 1.
bis 10. Tag 100%, von 11. bis 20. Tag 50% und vom 21. bis 100. Tag 25%.
Hätten Sie 60 Euro Krankenhaustagegeld vereinbart und nach einem Unfall
einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 100 Tagen, so würde das
Genesungsgeld 2.100 Euro betragen.
Bergungskosten
Bei einigen Versicherern beitragsfrei mitversichert sind die Kosten
für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transportkosten in das nächste
Krankenhaus oder die Überführung zum Heimatort im Todesfall, falls ein
versicherter Unfall die Ursache war.
Kosten für kosmetische Operationen
Gegen Mehrbeitrag mitzuversichern sind hier die Kosten für
Arzthonorare, Medikamente und sonstige Heilmittel sowie die Kosten für
Unterbringung und Verpflegung in der Klinik für den Fall, dass Sie sich
nach einem Unfall zu einer kosmetischen Operation entschließen. Die
Operation muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgt sein. Bei
unter 18-jährigen kann die Operation auch später erfolgen, muss jedoch bis
zum 21. Lebensjahr abgeschlossen sein.
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