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 Unfallversicherung

Was ist nicht versichert?


Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
Hierunter fallen auch Unfälle, die auf Trunkenheit oder Einnahme anderer Rauschmittel beruhen. Erleiden Sie beispielsweise einen Schlaganfall, einen epileptischen Anfall oder einen anderen Krampfanfall und lösen dadurch einen Unfall aus, besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz ist jedoch dann gegeben, wenn diese Anfälle durch einen versicherten Unfall ausgelöst werden.

Unfälle durch Ausführen einer vorsätzlichen Straftat
Beim Versuch oder der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat besteht kein Versicherungsschutz.

Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Werden Sie auf Auslandsreisen jedoch von solchen Ereignissen überrascht, besteht Versicherungsschutz längstens für 7 Tage nach Ausbruch des Ereignisses.

Unfälle mit Luftfahrzeugen
Dieser Risikoausschluss betrifft jedoch nur Luftfahrzeugführer mit entsprechender Lizenz, Stewardessen oder andere Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen sowie Personen, die einer dabei auszuübenden beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Unfälle bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen
Nehmen Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs (auch Wasserfahrzeugs) an Fahrtveranstaltungen teil, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind Sie nicht versichert.

Unfälle durch Kernenergie
Zusätzlich zu den Strahlenschäden sind auch Unfälle, die durch Explosionen oder die ausgelöste Panik nach einem Kernkraftwerksunfall entstehen, ausgeschlossen.

Gesundheitsschädigungen durch Strahlung
Verbrennungen durch nicht atomare Vorgänge sind jedoch versichert.

Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Infektionen
Haben Sie jedoch einen versicherten Unfall erlitten, sind die dadurch notwendig werdenden Eingriffe oder Heilmaßnahmen jedoch versichert.

Gesundheitsschädigungen durch Vergiftungen
Versicherungsschutz besteht nicht bei der Vergiftung durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Für Kinder bis 10 Jahre besteht diese Einschränkung jedoch nicht.

Bauch- und Unterleibsbrüche
Teilausschlüsse bestehen für folgende Schädigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch Versicherungsschutz gewährt

Bandscheibenschäden, Blutungen aus inneren Organen, Gehirnblutungen
Geht die Schädigung zu mehr als 50% auf ein versichertes Unfallereignis zurück, besteht auch hier Versicherungsschutz.
Generell ausgeschlossen sind krankhafte Störungen aufgrund psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

 

 

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