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 Unfallversicherung

Was ist ein Unfall?

In den "Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen" (AUB) wird ein Unfall wie folgt beschrieben: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."

Demnach sind zwei Anforderungen an ein Ereignis zu stellen, um als Unfall zu gelten.

Zum einen muss das Ereignis plötzlich eintreten, und zwar so, dass Sie der schädigenden Wirkung weder ausweichen noch wirksam begegnen können. Damit werden in der Unfallversicherung solche Ereignisse ausgegrenzt, deren schädigenden Wirkungen erst allmählich eintreten. Werden Sie als Fußgänger von einem Pkw erfasst, ist das plötzliche Ereignis gegeben. Atmen Sie gefährliche Stoffe über längere Zeit ein, tritt die schädigende Wirkung nicht plötzlich ein, sodass dieses Ereignis nicht über die Unfallversicherung gedeckt ist.

Die zweite Anforderung ist, dass das Ereignis von außen auf den Körper einwirken muss. Unter den Unfallbegriff fallen damit beispielsweise Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, Zusammenstöße im Verkehr oder der Sturz beim Laufen. Des Weiteren das Einatmen giftiger Gase oder der Tod durch Ertrinken. Auch Unfälle durch Stürme, Blitz oder Hagel sowie Unfälle durch Elektrizität sind versichert. Beruht das Ereignis jedoch auf inneren organischen Vorgängen, wie beispielsweise dem Sturz nach einem Kreislaufversagen, liegt kein Unfall vor.
Erweitert wird der Unfallbegriff auf Ereignisse, bei denen durch "erhöhte" Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nicht versichert sind jedoch auf Verschleiß beruhende Bandscheiben- oder Meniskusschäden, auch wenn diese durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.

Unter den Versicherungsschutz fällt jede Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalls, sofern dieser unfreiwillig eingetreten ist.

 

 

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