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Was ist ein Unfall?
In den "Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen"
(AUB) wird ein Unfall wie folgt beschrieben: "Ein Unfall liegt vor, wenn
der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet."
Demnach sind zwei Anforderungen an ein Ereignis zu stellen, um als Unfall
zu gelten.
Zum einen muss das Ereignis plötzlich eintreten, und zwar so, dass Sie der
schädigenden Wirkung weder ausweichen noch wirksam begegnen können. Damit
werden in der Unfallversicherung solche Ereignisse ausgegrenzt, deren
schädigenden Wirkungen erst allmählich eintreten. Werden Sie als Fußgänger
von einem Pkw erfasst, ist das plötzliche Ereignis gegeben. Atmen Sie
gefährliche Stoffe über längere Zeit ein, tritt die schädigende Wirkung
nicht plötzlich ein, sodass dieses Ereignis nicht über die
Unfallversicherung gedeckt ist.
Die zweite Anforderung ist, dass das Ereignis von außen auf den Körper
einwirken muss. Unter den Unfallbegriff fallen damit beispielsweise
Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, Zusammenstöße im Verkehr
oder der Sturz beim Laufen. Des Weiteren das Einatmen giftiger Gase oder
der Tod durch Ertrinken. Auch Unfälle durch Stürme, Blitz oder Hagel sowie
Unfälle durch Elektrizität sind versichert. Beruht das Ereignis jedoch auf
inneren organischen Vorgängen, wie beispielsweise dem Sturz nach einem
Kreislaufversagen, liegt kein Unfall vor.
Erweitert wird der Unfallbegriff auf Ereignisse, bei denen durch "erhöhte"
Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird
oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Nicht versichert sind jedoch auf Verschleiß beruhende Bandscheiben- oder
Meniskusschäden, auch wenn diese durch eine erhöhte Kraftanstrengung
verursacht wurden.
Unter den Versicherungsschutz fällt jede Gesundheitsschädigung infolge
eines Unfalls, sofern dieser unfreiwillig eingetreten ist.
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