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Höhe der Versicherungssumme?
Zunächst sollten Sie an die
Folgen einer schweren Unfallinvalidität denken. Zum einen sollte der
Einkommensausfall ausgeglichen werden. Möglicherweise haben Sie bereits
eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur im Falle eines Unfalls
sondern auch bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit leistet. Bei schwerer
körperlicher Behinderung kommen besondere Kosten auf Sie zu, wenn Sie
beispielsweise die Wohnung umbauen müssen oder eine Sonderausstattung für
den Pkw benötigen. Anschließend sollten Sie prüfen, welche Einnahmen Ihnen
nach einem Unfall noch zur Verfügung stehen, beispielsweise Renten aus der
gesetzlichen Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die entstehende Versorgungslücke (jetziges Gehalt – weiterhin anzunehmende
Einnahmen) könnte dann über die Unfallversicherung abgedeckt werden.
Hierzu können Sie die folgende Tabelle zurate ziehen. Wiedergegeben wird
die ewige Rente, das heißt, die Rentenzahlungen die Sie monatlich erwarten
können, wenn Sie das angegebene Kapital zu einem gleich bleibenden
jährlichen Zinssatz anlegen könnten und das Kapital dabei nicht
aufgebraucht würde. Um Raum für Inflationsanpassungen zu schaffen, sollten
Sie von einem niedrigen Zins ausgehen.
Nur für den Fall, dass keine weiteren Absicherungen bestehen, kann als
Faustregel gelten, dass die Versicherungssumme für Kinder, Auszubildende,
Studenten und Hausfrauen ca. 150.000 Euro betragen sollte. Für
Berufstätige (alleinige Ernährer der Familie) im Alter bis 40 Jahre sollte
das 6-fache des Bruttojahreseinkommens, für 40 bis 50-jährige das 5-fache
und für über 50-jährige das 4-fache des Bruttojahreseinkommens als
Versicherungssumme vereinbart werden. Beispielhafte Versicherungssummen
können folgender Tabelle entnommen werden. |