Unfallversicherung
Leistungsarten
Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer
dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht
(Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In
diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet
sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum
Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten
Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere
Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so
erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine
Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der
Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird
das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3
Jahre).
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist
die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der
Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
(Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld
abgeschlossen werden.)
Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles
krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein
Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch
einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen
Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis
zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss
bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei
Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem
Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine
Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung
erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall
fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung,
Erblindung etc.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem
Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel
monatlich und lebenslang bezahlt.