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Unfallversicherung

 

Höhe der Versicherungssumme


Zunächst sollten Sie an die Folgen einer schweren Unfallinvalidität denken. Zum einen sollte der Einkommensausfall ausgeglichen werden. Möglicherweise haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur im Falle eines Unfalls sondern auch bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit leistet. Bei schwerer körperlicher Behinderung kommen besondere Kosten auf Sie zu, wenn Sie beispielsweise die Wohnung umbauen müssen oder eine Sonderausstattung für den Pkw benötigen. Anschließend sollten Sie prüfen, welche Einnahmen Ihnen nach einem Unfall noch zur Verfügung stehen, beispielsweise Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die entstehende Versorgungslücke (jetziges Gehalt – weiterhin anzunehmende Einnahmen) könnte dann über die Unfallversicherung abgedeckt werden. Hierzu können Sie die folgende Tabelle zurate ziehen. Wiedergegeben wird die ewige Rente, das heißt, die Rentenzahlungen die Sie monatlich erwarten können, wenn Sie das angegebene Kapital zu einem gleich bleibenden jährlichen Zinssatz anlegen könnten und das Kapital dabei nicht aufgebraucht würde. Um Raum für Inflationsanpassungen zu schaffen, sollten Sie von einem niedrigen Zins ausgehen.

Nur für den Fall, dass keine weiteren Absicherungen bestehen, kann als Faustregel gelten, dass die Versicherungssumme für Kinder, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen ca. 150.000 Euro betragen sollte. Für Berufstätige (alleinige Ernährer der Familie) im Alter bis 40 Jahre sollte das 6-fache des Bruttojahreseinkommens, für 40 bis 50-jährige das 5-fache und für über 50-jährige das 4-fache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme vereinbart werden. Beispielhafte Versicherungssummen können folgender Tabelle entnommen werden.
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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009