Unfallversicherung
Höhe der Versicherungssumme
Zunächst sollten Sie an die Folgen einer schweren Unfallinvalidität denken.
Zum einen sollte der Einkommensausfall ausgeglichen werden. Möglicherweise
haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur im
Falle eines Unfalls sondern auch bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit
leistet. Bei schwerer körperlicher Behinderung kommen besondere Kosten auf
Sie zu, wenn Sie beispielsweise die Wohnung umbauen müssen oder eine
Sonderausstattung für den Pkw benötigen. Anschließend sollten Sie prüfen,
welche Einnahmen Ihnen nach einem Unfall noch zur Verfügung stehen,
beispielsweise Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die entstehende Versorgungslücke (jetziges Gehalt – weiterhin anzunehmende
Einnahmen) könnte dann über die Unfallversicherung abgedeckt werden. Hierzu
können Sie die folgende Tabelle zurate ziehen. Wiedergegeben wird die ewige
Rente, das heißt, die Rentenzahlungen die Sie monatlich erwarten können,
wenn Sie das angegebene Kapital zu einem gleich bleibenden jährlichen
Zinssatz anlegen könnten und das Kapital dabei nicht aufgebraucht würde. Um
Raum für Inflationsanpassungen zu schaffen, sollten Sie von einem niedrigen
Zins ausgehen.
Nur für den Fall, dass keine weiteren Absicherungen bestehen, kann als
Faustregel gelten, dass die Versicherungssumme für Kinder, Auszubildende,
Studenten und Hausfrauen ca. 150.000 Euro betragen sollte. Für Berufstätige
(alleinige Ernährer der Familie) im Alter bis 40 Jahre sollte das 6-fache
des Bruttojahreseinkommens, für 40 bis 50-jährige das 5-fache und für über
50-jährige das 4-fache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme
vereinbart werden. Beispielhafte Versicherungssummen können folgender
Tabelle entnommen werden.
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