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Versicherungsbeginn

Beim Versicherungsbeginn ist zwischen dem technischen, dem formellen und dem materiellen Beginn zu unterscheiden.

- technischer Beginn
In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn eintragen sollten. Dieser Termin wird als technischer Beginn bezeichnet und kennzeichnet gleichzeitig den Beginn der Versicherungsperiode. Von diesem Datum ab müssen Sie die Prämie zahlen.

- formeller Beginn
Der Zeitpunkt der Vertragsannahme, der sich durch Zustellung der Police durch den Versicherer bestimmt, wird als formeller Beginn bezeichnet.

- materieller Beginn
Der Beginn der Haftung (Übernahme des Versicherungsschutzes) wird als materieller Beginn bezeichnet. Dieser sollte aus Ihrer Sicht mit dem technischen Beginn übereinstimmen.
Wurde der Versicherungsbeginn nicht ausdrücklich festgelegt (policiert), beginnt die Versicherung im Sinne des VVG am Tag der Vertragsannahme mittags um 12 Uhr. Abweichend davon beginnt in der Kfz- und Rechtsschutzversicherung die Haftung um 0 Uhr und endet um 12 Uhr.

Enthalten die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) keine zum VVG abweichenden Regelungen zum strengen Einlösungsprinzip, so beginnt die Haftung erst mit Zahlung der Erstprämie, unabhängig vom policierten Versicherungsbeginn. Dies ist beispielsweise in der Lebensversicherung der Fall. Der Versicherer muss Sie jedoch unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass der Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Erstprämie beginnt. Tut er dies nicht, kann der Versicherungsnehmer, der ja keine versicherungstechnischen Spezialkenntnisse hat, davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz mit dem technischen Beginn übereinstimmt.

Eine Rückdatierung - der technische Beginn wird vor den formellen Beginn gelegt - ist dann überlegenswert, wenn sich dadurch Vorteile für Sie ergeben. Sie zahlen dann Prämien für die Vergangenheit, obwohl der Versicherungsschutz nur für die Zukunft gilt.

So kann eine Rückdatierung beispielsweise in der Lebensversicherung vorgenommen werden, um ein günstigeres Eintrittsalter zu erreichen und damit der Prämiensatz geringer wird.

In der Kfz-Versicherung könnte der Vertrag auf den 1.1. bzw. 1.7. rückdatiert werden, damit zu Beginn des folgenden Jahres bereits die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse erreicht wird (Schadenfreiheit im laufenden Jahr vorausgesetzt).

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009