Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist grundsätzlich ein
zweiseitiges Rechtsgeschäft, der durch übereinstimmende Willenserklärung
zustande kommt, vorausgesetzt es besteht Geschäftsfähigkeit. Aus dem Begriff
Willenserklärung geht hervor, dass der Wille zum Abschluss eines Vertrags
entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten vorliegen muss. Zudem
muss die Willenserklärung dem Vertragspartner zugehen.
Damit der Abschluss eines Versicherungsvertrages zustande kommen kann, geben
Sie als potenzieller Versicherungsnehmer zunächst einen unterschriebenen
"Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags" beim Versicherer ab. Den
Ihnen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Antrag haben Sie entweder
alleine oder mit Ihrem Versicherungsvertreter zusammen ausgefüllt. Den
Antrag übergeben Sie dann Ihrem Vertreter oder senden ihn direkt dem
Versicherer zu. Damit ist der Versicherungsvertrag aber noch nicht
geschlossen, denn der Versicherer entscheidet zunächst, ob er den Antrag
annehmen will oder nicht.
Es besteht daher nach Abgabe des Antrags noch kein Versicherungsschutz, da
der Versicherer eventuell unter Zuhilfenahme von Experten prüft, wie groß
das zu versichernde Risiko ist.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht ein Widerrufsrecht innerhalb von
14 Tagen nach Unterzeichnung und Absendung bzw. Übergabe des
Versicherungsantrags an den Versicherungsvertreter vor, auch wenn der
Versicherer den Vertrag innerhalb dieser Frist bereits angenommen hat.
Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:
- es darf kein Lebensversicherungsvertrag sein. (Hier gilt ein günstigeres
Rücktrittsrecht)
- es handelt sich um einen längerfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr.
- der Widerruf muss schriftlich innerhalb der Frist von 14 Tagen versandt
worden sein.
Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, alle Umstände
mitzuteilen, die den Versicherer in die Lage versetzen, das zu versichernde
Risiko korrekt zu beurteilen. Hierunter fallen zum einen "gefahrerhebliche
Umstände", die ein Eintreten des versicherten Risikos wahrscheinlicher
machen, zum anderen "vertragsgefährliche Umstände", die die Gefahr der
ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Versicherers erhöhen. Beispielsweise
in der Lebensversicherung bereits bestehende Gesundheitsstörungen, wie
Magenbeschwerden, Alkoholmissbrauch oder positiver AIDS-Test.
Enthält der Antrag bereits ausdrücklich Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen, zum Beispiel Fragen zu Ihrem Zigaretten- oder Alkoholkonsum, so
sind diese unbedingt und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Verschweigen von
Umständen, die im Antrag nicht abgefragt und daher von Ihnen nicht angegeben
werden, obwohl sie zur Beurteilung des Risikos bedeutsam sein könnten, hat
nur dann nachteilige Folgen, wenn Sie arglistig gehandelt haben.
Eine Annahmeerklärung und damit das Zustandekommen des Vertrages ist dann
erfolgt, wenn der Versicherer Ihnen die Versicherungspolice zugesandt hat
und Sie diese in Empfang genommen haben.
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen eine Urkunde über den geschlossenen
Vertrag, den Versicherungsschein (die Police) auszuhändigen, in der die
getroffenen Vereinbarungen wiedergegeben werden. Weicht der Inhalt der
Police von Ihrem Antrag ab, muss der Versicherungsschein auf die Änderungen
deutlich sichtbar hinweisen.