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Welche
Gefahren sind versichert?
Vertragsgrundlage für die
Wohngebäudeversicherung sind die VGB (Verbundene
Gebäudeversicherungs-Bedingungen). Das Jahr, in dem die AVB aufgelegt
wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung abzulesen. So existieren
beispielsweise die VGB 96 oder VGB 2000. Die Bezeichnung "Verbundene"-Bedingungen
bringt zum Ausdruck, dass mehrere Gefahrengruppen in der
Wohngebäudeversicherung zusammengefasst sind, nämlich:
Brand / Blitzschlag / Explosion / Implosion / Flugkörper
Leistungswasser / Rohrbruch / Frost
Sturm / Hagel
Die VGB bieten demnach eine Grunddeckung für typische Gefahren, die durch
Klauseln auf andere Risiken erweitert werden können. Die VGB sind auch auf
Gebäude anwendbar, die sowohl Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt
werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anteil der Wohnfläche nicht
geringer als 50% ist.
Versichert sind das Gebäude, seine Bestandteile sowie Zubehör, so weit es
zu Wohnzwecken bzw. zur Instandhaltung genutzt wird. In den VGB sind die
versicherten Gebäudebestandteile im Einzelnen nicht beschrieben. Es sind
dies jedoch wesentliche Bauteile, die vom Gebäude nicht getrennt werden
können. Als Beispiele für Gebäudebestandteile können aufgeführt werden:
Türen, Fenster, Balkone, Tapeten und Antennenanlagen. Zubehör muss sich im
Gebäude befinden oder außen an dem Gebäude angebracht sein. Zum
mitversicherten Zubehör zählen beispielsweise Werkzeuge, Pflanzkübel am
Balkongeländer oder die Heizölvorräte im Kellertank. Der Heizölvorrat in
einem außen liegenden Erdtank wäre nicht versichert. Auch gewerblich
genutztes Gebäudezubehör, beispielsweise eine Leuchtreklame, ist
ausgeschlossen. Gegen besondere Vereinbarung und Beitragszuschlag ist
jedoch auch weiteres Zubehör versicherbar. So etwa gewerblich genutztes
Zubehör, Zäune, Hundehütten oder unbedeutende Nebengebäude
(Geräteschuppen, etc.).
Von einem Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügte Sachen sind
ebenfalls ausgeschlossen. Diese sind über eine vom Mieter abzuschließende
Hausratversicherung zu versichern. Hierzu zählen beispielsweise eine vom
Mieter installierte Satellitenanlage oder Massivholztüren, die gegen
einfache Türen ausgetauscht wurden.
Mit der Wohngebäudeversicherung kann für im Bau befindliche Gebäude eine
Rohbauversicherung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion vereinbart
werden. Diese bietet Schutz vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit.
Versichert sind der Rohbau sowie auf dem Grundstück befindliche Baustoffe
und -teile. Die Rohbauversicherung wird je nach Versicherer 6 bis 12
Monate beitragsfrei gewährt, bis diese bei Bezugsfertigkeit in die
reguläre Wohngebäudeversicherung übergeht.
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