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Unterversicherung.
Bei einer Unterversicherung errechnet
sich die Entschädigung aus dem entstandenen Schaden, der mit dem Faktor
aus Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert multipliziert
wird. Der tatsächliche Schaden wird also nicht voll ersetzt. Zu einer
Unterversicherung kann es kommen, wenn Sie als Versicherungsnehmer:
- den Baupreis eines Jahres falsch
angegeben haben
- Angaben zur Wohnfläche oder Ausstattung nicht korrekt beantwortet haben
- Wertsteigerungen durch An-, Umbauten oder höherwertigere Ausstattungen
nicht angezeigt haben
- in der Neu- oder Zeitwertversicherung die Versicherungssumme zu niedrig
angegeben haben
- in der gleitenden Neuwertversicherung die Prämienanpassung ausgesetzt
haben |