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Was passiert bei Kauf, Verkauf oder
Vererbung?
Bei einem Eigentumswechsel durch Kauf,
Erbfolge oder auch Zwangsversteigerung tritt der neue Eigentümer mit allen
Rechten und Pflichten in die bestehende Wohngebäudeversicherung ein.
Der Eigentumsübergang wird durch Eintrag ins Grundbuch vollzogen bzw.
erfolgt im Erbfall mit dem Tod des Erblassers.
Haben Sie ein Haus gekauft oder durch Zwangsversteigerung erworben, steht
sowohl Ihnen als auch dem Versicherer ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum
Ende der Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigt der Versicherer, endet das Versicherungsverhältnis nach Ablauf
einer Frist von einem Monat.
Die Erben sind zur Fortsetzung des Vertrages verpflichtet, das heißt,
Ihnen steht kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bisheriger als auch
neuer Eigentümer sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich dem
Versicherer mitzuteilen.
Ansonsten kann der Versicherer leistungsfrei werden, insbesondere dann,
wenn der neue Eigentümer Gefahrerhöhungen vornimmt, beispielsweise durch
Einrichtung eines Ladenlokals.
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