Home / Feedback / Inhalt / Suchen

Versicherungsvergleiche mit Rundum Sorglos Service!

Das Vergleichsportal für unabhängige und kostenlose Versicherungsvergleiche.

 

Sachversicherungen

Autoversicherung

Privathaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Zahnzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Vorsorge

Unfallversicherung

Berufsunfähigkeit

Risikolebensversicherung

Lebensversicherung

Rentenversicherung

Kredite + Finanzierung

Kreditvergleiche

Restkreditversicherung

Kreditkartenvergleiche

Finanzierungsvergleiche

Ratgeber

Versicherungslexikon

AGB

Impressum

  Wohn- und Gebäudeversicherung

 

Was ist nicht versichert?


Grundsätzlich nicht versichert sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers und Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhe, Erdbeben oder Kernenergie. Erdbeben kann jedoch als Elementarschaden gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.

Bei den versicherten Gefahren Brand / Blitzschlag / Explosion / Implosion sind ausgeschlossen:

Nutzwärmeschäden sind beispielsweise Schäden durch Ruß an der Tapete oder Wand durch einen Ölofen. Durch Vereinbarung können diese Schäden jedoch eingeschlossen werden.

Sengschäden, die etwa durch Funkenflug aus einem offenen Kamin oder durch Zigarettenglut auf Möbel oder Teppich entstehen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden, wenn der Blitz außerhalb des Gebäudes einschlägt.

Diese Schäden sind in manchen VGB mit begrenzter Entschädigung eingeschlossen und können gegen Mehrbeitrag auch höher versichert werden.
Ausgeschlossen bei den versicherten Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sind Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Hauses oder bei Umbauarbeiten entstehen.

Plansch- oder Reinigungswasser. Hierunter fällt beispielsweise der umgekippte Putzeimer, der Schäden am Teppichboden verursacht.

Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder hierdurch verursachter Rückstau. Aufsteigendes Grundwasser durch heftigen Regen sind ausgeschlossen.

Öffnet sich bei Reparaturarbeiten ein Sprinkler, sind die entstehenden Schäden nicht versichert.

Erdfall oder Erdrutsch. Diese Gefahren sind über eine Elementarschaden-versicherung abzudecken. Ist Leitungswasser jedoch Ursache für den Erdrutsch, sind die entstehenden Schäden gedeckt.

Schwammbildung durch stete Mauerfeuchtigkeit ist ausgeschlossen.

Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Sturm und Hagel sind: Sturmflut, Lawinen und Schneedruck. Abzusichern über eine Elementarschadenversicherung.

Eindringen von Regel, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen Dringt Regen beispielsweise in ein in Kippstellung befindliches Fenster ein, sind die entstandenen Schäden nicht gedeckt.

 

 

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@ms-makler.com 
Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009