Wohn-
und Gebäudeversicherung
Was ist nicht
versichert?
Grundsätzlich nicht versichert sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verhalten des Versicherungsnehmers und Schäden durch Kriegsereignisse jeder
Art, innere Unruhe, Erdbeben oder Kernenergie. Erdbeben kann jedoch als
Elementarschaden gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.
Bei den versicherten Gefahren Brand / Blitzschlag / Explosion / Implosion
sind ausgeschlossen:
Nutzwärmeschäden sind beispielsweise
Schäden durch Ruß an der Tapete oder Wand durch einen Ölofen. Durch
Vereinbarung können diese Schäden jedoch eingeschlossen werden.
Sengschäden, die etwa durch Funkenflug
aus einem offenen Kamin oder durch Zigarettenglut auf Möbel oder Teppich
entstehen.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden,
wenn der Blitz außerhalb des Gebäudes einschlägt.
Diese Schäden sind in manchen VGB mit begrenzter Entschädigung
eingeschlossen und können gegen Mehrbeitrag auch höher versichert werden.
Ausgeschlossen bei den versicherten Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch,
Frost, Sturm und Hagel sind Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Hauses
oder bei Umbauarbeiten entstehen.
Plansch- oder Reinigungswasser.
Hierunter fällt beispielsweise der umgekippte Putzeimer, der Schäden am
Teppichboden verursacht.
Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge
oder hierdurch verursachter Rückstau. Aufsteigendes Grundwasser durch
heftigen Regen sind ausgeschlossen.
Öffnet sich bei Reparaturarbeiten ein Sprinkler, sind die entstehenden
Schäden nicht versichert.
Erdfall oder Erdrutsch. Diese Gefahren
sind über eine Elementarschaden-versicherung abzudecken. Ist Leitungswasser
jedoch Ursache für den Erdrutsch, sind die entstehenden Schäden gedeckt.
Schwammbildung durch stete
Mauerfeuchtigkeit ist ausgeschlossen.
Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Sturm und Hagel sind: Sturmflut,
Lawinen und Schneedruck. Abzusichern über eine Elementarschadenversicherung.
Eindringen von Regel, Hagel, Schnee
oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß
geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen Dringt Regen
beispielsweise in ein in Kippstellung befindliches Fenster ein, sind die
entstandenen Schäden nicht gedeckt.