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Unterversicherung.


Bei einer Unterversicherung errechnet sich die Entschädigung aus dem entstandenen Schaden, der mit dem Faktor aus Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert multipliziert wird. Der tatsächliche Schaden wird also nicht voll ersetzt. Zu einer Unterversicherung kann es kommen, wenn Sie als Versicherungsnehmer:



- den Baupreis eines Jahres falsch angegeben haben


- Angaben zur Wohnfläche oder Ausstattung nicht korrekt beantwortet haben


- Wertsteigerungen durch An-, Umbauten oder höherwertigere Ausstattungen nicht angezeigt haben


- in der Neu- oder Zeitwertversicherung die Versicherungssumme zu niedrig angegeben haben


- in der gleitenden Neuwertversicherung die Prämienanpassung ausgesetzt haben

 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009