Wohn-
und Gebäudeversicherung
Unterversicherung.
Bei einer Unterversicherung errechnet sich die Entschädigung aus dem
entstandenen Schaden, der mit dem Faktor aus Versicherungssumme geteilt
durch den Versicherungswert multipliziert wird. Der tatsächliche Schaden
wird also nicht voll ersetzt. Zu einer Unterversicherung kann es kommen,
wenn Sie als Versicherungsnehmer:
- den Baupreis eines Jahres falsch angegeben haben
- Angaben zur Wohnfläche oder Ausstattung nicht korrekt beantwortet haben
- Wertsteigerungen durch An-, Umbauten oder höherwertigere Ausstattungen
nicht angezeigt haben
- in der Neu- oder Zeitwertversicherung die Versicherungssumme zu niedrig
angegeben haben
- in der gleitenden Neuwertversicherung die Prämienanpassung ausgesetzt
haben