Wohn-
und Gebäudeversicherung
Was passiert bei Kauf,
Verkauf oder Vererbung?
Bei einem Eigentumswechsel durch Kauf, Erbfolge oder auch
Zwangsversteigerung tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und
Pflichten in die bestehende Wohngebäudeversicherung ein.
Der Eigentumsübergang wird durch Eintrag ins Grundbuch vollzogen bzw.
erfolgt im Erbfall mit dem Tod des Erblassers.
Haben Sie ein Haus gekauft oder durch Zwangsversteigerung erworben, steht
sowohl Ihnen als auch dem Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht
zu. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der
Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigt der Versicherer, endet das Versicherungsverhältnis nach Ablauf einer
Frist von einem Monat.
Die Erben sind zur Fortsetzung des Vertrages verpflichtet, das heißt, Ihnen
steht kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bisheriger als auch neuer
Eigentümer sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich dem Versicherer
mitzuteilen.
Ansonsten kann der Versicherer leistungsfrei werden, insbesondere dann, wenn
der neue Eigentümer Gefahrerhöhungen vornimmt, beispielsweise durch
Einrichtung eines Ladenlokals.