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Wohn- und Gebäudeversicherung

Was passiert bei Kauf, Verkauf oder Vererbung?

Bei einem Eigentumswechsel durch Kauf, Erbfolge oder auch Zwangsversteigerung tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in die bestehende Wohngebäudeversicherung ein.

Der Eigentumsübergang wird durch Eintrag ins Grundbuch vollzogen bzw. erfolgt im Erbfall mit dem Tod des Erblassers.

Haben Sie ein Haus gekauft oder durch Zwangsversteigerung erworben, steht sowohl Ihnen als auch dem Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Kündigt der Versicherer, endet das Versicherungsverhältnis nach Ablauf einer Frist von einem Monat.

Die Erben sind zur Fortsetzung des Vertrages verpflichtet, das heißt, Ihnen steht kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bisheriger als auch neuer Eigentümer sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen.

Ansonsten kann der Versicherer leistungsfrei werden, insbesondere dann, wenn der neue Eigentümer Gefahrerhöhungen vornimmt, beispielsweise durch Einrichtung eines Ladenlokals.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009