Wohn-
und Gebäudeversicherung
Wie wird die
Versicherungssumme ermittelt?
In der Regel wird in der Wohngebäudeversicherung das System der gleitenden
Neuwertversicherung angewandt, alternativ kann jedoch auch die Versicherung
nach dem Neuwert oder Zeitwert vorgenommen werden.
Versicherung zum Neuwert oder Zeitwert
Unter Neuwert wird der ortsübliche Neubauwert
des Gebäudes verstanden. Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions-
und Planungskosten gehören dazu.
Der Neubauwert abzüglich der Wertminderung für Alter und Abnutzung ergibt
den Zeitwert.
Die Versicherungssumme ist von Ihnen als Versicherungsnehmer festzusetzen.
Da die vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert unmittelbar vor
Eintritt des Schadenfalles entsprechen soll, müssen Sie die
Versicherungssumme während der Laufzeit entsprechend anpassen und dem
Versicherer mitteilen. Ansonsten könnte leicht eine Unterversicherung
entstehen, insbesondere dann, wenn Sie Um- oder Ausbauten am Gebäude
vorgenommen haben.
Gleitende Neuwertversicherung
Eine Unterversicherung ist bei der gleitenden
Neuwertversicherung nicht möglich, vorausgesetzt der Versicherungswert 1914
wurde korrekt bestimmt. Dieser ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes
entsprechend seiner Größe, Ausstattung und Ausbaus ausgedrückt in den
Preisen des Jahres 1914. Auch hierzu gehören Architektengebühren sowie
sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Nehmen Sie während der
Vertragslaufzeit Aus- oder Umbauten bzw. Wertverbesserungen vor, sollten Sie
dies Ihrem Versicherer mitteilen, damit der Versicherungswert 1914 neu
bestimmt werden kann und somit auch weiterhin ausreichend
Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungswert 1914 sowie der gleitende Neuwertfaktor bilden dann die
Grundlage für die gleitende Neuwertversicherung. Der zu zahlende
Jahresbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation der vereinbarten
Versicherungssumme 1914 mit dem regional gestaffelten Beitragssatz 1914 und
dem gültigen gleitenden Neuwertfaktor.