Wohn-
und Gebäudeversicherung
Ermittlung
Versicherungswert 1914.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 sehen die VGB drei mögliche
Alternativen vor.
Erstens durch anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen, der die
Versicherungssumme 1914 ermittelt. Die Kosten für das Gutachten haben Sie
als Versicherungsnehmer zu tragen.
Zweitens durch Angabe des Neubauwertes in Preisen eines anderen Jahres. Der
Versicherer ermittelt dann aus dem Neubauwert und dem vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Baupreisindex des angegebenen
Jahres die Versicherungssumme 1914.
Drittens durch korrekte Beantwortung der Antragsfragen nach Größe, Ausbau
und Ausstattung. Korrekt zu beantworten sind:
Angaben zur Wohnfläche
Anzugeben ist die Grundfläche in Quadratmetern der zu Wohnzwecken genutzten
Räume einschließlich der Hobbyräume. Nicht eingerechnet werden Speicher- und
Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Treppen, Balkone,
Loggien und Terrassen. Zudem ist die Anzahl der Garagen oder Carports
anzugeben, die sich außerhalb des Wohngebäudes befinden.
Angaben zum Gebäudetyp
Hier geben Sie an, ob es sich um ein ein- oder zweigeschossiges Gebäude
handelt, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht bzw. ob das Gebäude
ein Flachdach besitzt, des Weiteren ob das Haus unterkellert ist.
Angaben zu den Ausstattungsmerkmalen
Hier sind Angaben zu anspruchsvollen bzw. einfachen Bauausstattungen zu
machen, aus denen Korrekturwerte ermittelt werden, die zu Nachlässen oder
Zuschlägen führen. Zu den anspruchsvollen Bauausführungen zählen
beispielsweise Dachbeläge aus Naturschiefer, Stuckdecken, hochwertige
Parkettfußböden, Edelholztüren oder eine Fußbodenheizung im Wohnzimmer. Zu
einer einfachen Bauausstattung zählen PVC-Fußböden auf Estrich, Einzelöfen
oder eine Einfachverglasung.
Die Ermittlung der Versicherungssumme 1914 können Sie anhand des hier
aufrufbaren Berechnungsbogens vornehmen. Es werden übliche
Berechnungsfaktoren zugrunde gelegt, die jedoch von Versicherer zu
Versicherer differieren können.