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 Wohn- und Gebäudeversicherung

Ermittlung Versicherungswert 1914.


Zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 sehen die VGB drei mögliche Alternativen vor.

Erstens durch anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen, der die Versicherungssumme 1914 ermittelt. Die Kosten für das Gutachten haben Sie als Versicherungsnehmer zu tragen.

Zweitens durch Angabe des Neubauwertes in Preisen eines anderen Jahres. Der Versicherer ermittelt dann aus dem Neubauwert und dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Baupreisindex des angegebenen Jahres die Versicherungssumme 1914.

Drittens durch korrekte Beantwortung der Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung. Korrekt zu beantworten sind:

Angaben zur Wohnfläche
Anzugeben ist die Grundfläche in Quadratmetern der zu Wohnzwecken genutzten Räume einschließlich der Hobbyräume. Nicht eingerechnet werden Speicher- und Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen. Zudem ist die Anzahl der Garagen oder Carports anzugeben, die sich außerhalb des Wohngebäudes befinden.

Angaben zum Gebäudetyp
Hier geben Sie an, ob es sich um ein ein- oder zweigeschossiges Gebäude handelt, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht bzw. ob das Gebäude ein Flachdach besitzt, des Weiteren ob das Haus unterkellert ist.

Angaben zu den Ausstattungsmerkmalen
Hier sind Angaben zu anspruchsvollen bzw. einfachen Bauausstattungen zu machen, aus denen Korrekturwerte ermittelt werden, die zu Nachlässen oder Zuschlägen führen. Zu den anspruchsvollen Bauausführungen zählen beispielsweise Dachbeläge aus Naturschiefer, Stuckdecken, hochwertige Parkettfußböden, Edelholztüren oder eine Fußbodenheizung im Wohnzimmer. Zu einer einfachen Bauausstattung zählen PVC-Fußböden auf Estrich, Einzelöfen oder eine Einfachverglasung.
Die Ermittlung der Versicherungssumme 1914 können Sie anhand des hier aufrufbaren Berechnungsbogens vornehmen. Es werden übliche Berechnungsfaktoren zugrunde gelegt, die jedoch von Versicherer zu Versicherer differieren können.

 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009