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Quelle: http://studenten-kv.de/

Mit dem Studium beginnt für Studenten ein neuer Lebensabschnitt.
Bisher haben Ihre Eltern für Ihren Versicherungsschutz gesorgt. Mit dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung obliegt dies nun teilweise den Studenten selbst.

Studenten und Studentinnen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, sind nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs V Krankenversicherungspflichtig.
Dies gilt auch dann, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Studenten können sich jedoch in den ersten drei Monaten ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Somit steht es den Studenten offen, sich
privat zu versichern. Das hat den Vorteil, dass man in jungen Jahren einen günstigen Beitrag zahlt und alle Vorteile einer Privaten Krankenversicherung genießt.

Als Student haben Sie bei uns die Möglichkeit, bereits jetzt Ihr Studienziel mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.