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Quelle:
http://studenten-kv.de/
Mit dem Studium beginnt für
Studenten ein neuer Lebensabschnitt.
Bisher haben Ihre Eltern für Ihren Versicherungsschutz gesorgt. Mit dem
Beginn des Studiums oder der Ausbildung obliegt dies nun teilweise den Studenten
selbst.
Studenten und Studentinnen, die
an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik
Deutschland eingeschrieben sind, sind nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzbuchs V Krankenversicherungspflichtig.
Dies gilt auch dann, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Studenten können sich jedoch in den ersten drei Monaten ihres Studiums
von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Somit steht es den Studenten offen, sich
privat
zu versichern. Das hat den Vorteil, dass man in jungen Jahren einen günstigen
Beitrag zahlt und alle Vorteile einer
Privaten Krankenversicherung genießt.
Als Student haben Sie bei uns die Möglichkeit, bereits jetzt Ihr Studienziel mit
einer
Berufsunfähigkeitsversicherung
abzusichern.
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