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Transportversicherungen
Ihr
Fahrzeug versichert! Auch die Ladung?
Ihr Fahrzeug im Werkverkehr ist bestens versichert! Ihrer Ladung auch? Auf den Ladefläche Ihrer Fahrzeuge befinden sich
teilweise enorme Unternehmenswerte, die Sie schützen sollten. Sichern Sie sich
gegen die vielfältigen Transportrisiken ab.
Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie den Werkverkehr-Transport
von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräten absichern, die Sie zu eigenen
unternehmerischen Zwecken befördern. Die Fahrzeuge müssen sich in Ihrem Eigentum
befinden und die Gütertransporte mit Ihrem eigenem Personal durchgeführt werden.
Nicht versichert sind Transporte, die von einem anderen Transporteur
(Frachtführer / Spediteur) durchgeführt werden sowie Transporte, die Sie gegen
Entgelt für Dritte durchführen.
Deckung besteht für Ihre im Werkverkehr beförderten Güter und greift auch
während der Nachtzeit, bei Unterwegsaufenthalten und an Ihrem Domizil, wenn das
Fahrzeug beladen abgestellt wird.
Der Versicherungsschutz besteht für alle von Ihnen im Werkverkehr eingesetzten
Fahrzeuge. Eine Nennung und aufwendige Aktualisierung bei Fahrzeugzugängen und
Fahrzeugabgängen entfällt.
Die Werkverkehrsversicherung leistet für Schäden durch Unfall des
Transportmittels, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Brand, Explosion,
Diebstahl des ganzen Fahrzeugs Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und
räuberische Erpressung, Unfälle bei der Be- und Entladung.
Warentransportversicherung - Frachtführer und Spediteure haften häufig nur
beschränkt
Sie sind der Fachmann, der Güter produziert und mit ihnen handelt. Sie
kennen Ihre Waren, wissen diese zu verpacken und zu verladen. Aber kennen Sie
auch Ihre Transportrisiken? Was ist, wenn Ihre Ware z. B. bei einem Transport
beschädigt oder zerstört wird? Ist Ihnen bekannt, dass Transporteure
(Frachtführer/Spediteure) in bestimmten Fällen meist nur sehr begrenzt haften
und der Wareneigentümer somit oft keinen Schadenersatz erhält? Aber selbst wenn
der Transporteur gemäß seiner Geschäftsbedingungen für einen Schaden einzutreten
hat, ist voller Schadenersatz eher die Ausnahme. Denn die Haftung ist bereits
durch das Gesetz im Verhältnis zum Gewicht des verladenen Gutes begrenzt.
Die Warentransportversicherung leistet Schadenersatz bis zum
tatsächlichen Warenwert der Sendung, unabhängig von der begrenzten Haftung des
Transporteurs (Frachtführer/Spediteur). für Schäden, die auf dem Transport von
Haus zu Haus (vom Absender bis zum Empfänger) entstehen, unabhängig von der
Gefahrtragung. Dies umfasst auch alle Be- und Entladevorgänge sowie
transportbedingte Zwischenlagerungen. Sie profitieren zudem von einem
automatischen Versicherungsschutz für Messen und Ausstellungen (Transporte und
Aufenthalte), Musterkollektionen, Transporte von Arbeitsgeräten, Transporte von
Investitionsgütern sowie Transporte zu Servicezwecken. Geltungsbereich der
Warentransportversicherung ist Europa, einschließlich der baltischen Staaten
Estland, Lettland, Litauen (jedoch nicht andere Staaten der ehemaligen
Sowjetunion) sowie des asiatischen Teils der Türkei. Die
Warentransportversicherung leistet u.a. für Schäden durch Unfall des
Transportmittels, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Brand, Explosion,
Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub, Unfälle
bei der Be- und Entladung, Diebstahl, Abhandenkommen und Beschädigung bei den
meisten Gütern.
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