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Transportversicherungen

Ihr Fahrzeug versichert! Auch die Ladung?
Ihr Fahrzeug im Werkverkehr ist bestens versichert! Ihrer Ladung auch? Auf den Ladefläche Ihrer Fahrzeuge befinden sich teilweise enorme Unternehmenswerte, die Sie schützen sollten. Sichern Sie sich gegen die vielfältigen Transportrisiken ab.

Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie den Werkverkehr-Transport von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräten absichern, die Sie zu eigenen unternehmerischen Zwecken befördern. Die Fahrzeuge müssen sich in Ihrem Eigentum befinden und die Gütertransporte mit Ihrem eigenem Personal durchgeführt werden.
Nicht versichert sind Transporte, die von einem anderen Transporteur (Frachtführer / Spediteur) durchgeführt werden sowie Transporte, die Sie gegen Entgelt für Dritte durchführen.
Deckung besteht für Ihre im Werkverkehr beförderten Güter und greift auch während der Nachtzeit, bei Unterwegsaufenthalten und an Ihrem Domizil, wenn das Fahrzeug beladen abgestellt wird.
Der Versicherungsschutz besteht für alle von Ihnen im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeuge. Eine Nennung und aufwendige Aktualisierung bei Fahrzeugzugängen und Fahrzeugabgängen entfällt.

Die Werkverkehrsversicherung leistet für Schäden durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Brand, Explosion, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung, Unfälle bei der Be- und Entladung.

Warentransportversicherung - Frachtführer und Spediteure haften häufig nur beschränkt
Sie sind der Fachmann, der Güter produziert und mit ihnen handelt. Sie kennen Ihre Waren, wissen diese zu verpacken und zu verladen. Aber kennen Sie auch Ihre Transportrisiken? Was ist, wenn Ihre Ware z. B. bei einem Transport beschädigt oder zerstört wird? Ist Ihnen bekannt, dass Transporteure (Frachtführer/Spediteure) in bestimmten Fällen meist nur sehr begrenzt haften und der Wareneigentümer somit oft keinen Schadenersatz erhält? Aber selbst wenn der Transporteur gemäß seiner Geschäftsbedingungen für einen Schaden einzutreten hat, ist voller Schadenersatz eher die Ausnahme. Denn die Haftung ist bereits durch das Gesetz im Verhältnis zum Gewicht des verladenen Gutes begrenzt.

Die Warentransportversicherung leistet Schadenersatz bis zum tatsächlichen Warenwert der Sendung, unabhängig von der begrenzten Haftung des Transporteurs (Frachtführer/Spediteur). für Schäden, die auf dem Transport von Haus zu Haus (vom Absender bis zum Empfänger) entstehen, unabhängig von der Gefahrtragung. Dies umfasst auch alle Be- und Entladevorgänge sowie transportbedingte Zwischenlagerungen. Sie profitieren zudem von einem automatischen Versicherungsschutz für Messen und Ausstellungen (Transporte und Aufenthalte), Musterkollektionen, Transporte von Arbeitsgeräten, Transporte von Investitionsgütern sowie Transporte zu Servicezwecken. Geltungsbereich der Warentransportversicherung ist Europa, einschließlich der baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen (jedoch nicht andere Staaten der ehemaligen Sowjetunion) sowie des asiatischen Teils der Türkei. Die Warentransportversicherung leistet u.a. für Schäden durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Brand, Explosion, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub, Unfälle bei der Be- und Entladung, Diebstahl, Abhandenkommen und Beschädigung bei den meisten Gütern.
 

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